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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Biogasanlage Am Milchgut, Ortsteil Kolochau" in der Gemende Kremitzaue

Bezeichnung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Biogasanlage Am Milchgut, Ortsteil Kolochau" in der Gemende Kremitzaue

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kremitzaue beschließen in Ihrer Sitzung am 16.03.2026 folgendes:

1.

Für das im Übersichtsplan zu diesem Beschluss gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Kolochau (Flur 002, Flurstücke 44/1 (teilweise), 163/4, 163/5, 257 (teilweise), 377, 378 (teilweise) sowie Flur 004 (Flurstücke 11/7 (teilweise), 13/6 (teilweise), 18/2 (teilweise), 27, 28, 29, 30 (teilweise), 31 (teilweise), 32 (teilweise), 33, 34, 35 (teilweise), 36) soll ein Bebauungsplan „Biogasanlage Biogasanlage an der Jeßnigker Straße, Ortsteil Kolochau" in der Gemeinde Kremitzaue aufgestellt werden.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt

Die Gemeinde Kremitzaue beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Am Milchgut, Ortsteil Kolochau" in der Gemeinde Kremitzaue

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs bestehende Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern und die Durchsatzkapazitäten zu erhöhen.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die im Übersichtsplan als Anlage zu diesem Beschluss dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 7,3 ha. In dem an die bestehende Milchviehanlage angrenzenden Planbereich befindet sich eine Biogasanlage mit einem Fermenter, zwei Gärrestelagern, einem Wärmespeicher, einem Blockheizkraftwerk sowie Trocknungsanlagen für Getreide, Luzerne und Hackschnitzel. Der nordöstliche Bereich stellt eine unbebaute Freifläche dar.

Aufgrund der Kapazität der Anlage fällt das Vorhaben nicht mehr unter den Privilegierungstatbestand nach § 35 BauGB. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Übersichtsplan

 

 

Lageplan

 

 

Kremitzaue, den 05.03.2026

Claus
Polz
Bürgermeister
Amtsdirektor