Bezeichnung
Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 43.-08./2022 vom 30.08.2022 hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Biogasanlage Wehrhain“ in 04936 Schlieben/Wehrhain
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließen als Anpassung zur Beschluss-Nr. 43.-08./2022 vom 30.08.2022 folgendes:
| 1. | Die Ziffern 1 bis 4 von Beschluss-Nr. 43.-08./2022 vom 30.08.2022 werden aufgehoben. |
| 2. | Der Bebauungsplan wird vorliegend als Angebotsbebauungsplan und nicht mehr als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. |
| 3. | Für das, im Übersichtsplan zu diesem Beschluss gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstücke 215/3, 423, 441, 593, 594 (vollständig) sowie in der Gemarkung Schlieben, Flur 9, Flurstück 442 (teilweise), soll ein Bebauungsplan „Biogasanlage Wehrhain“ in 04936 Schlieben/Wehrhain aufgestellt werden. |
| 4. | Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen erfolgt durch den Vorhabenträger auf eigene Kosten. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
| 5. | Der Anpassungsbeschluss zu Beschluss-Nr. 43.-08./2022 vom 30.08.2022 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 43.-08./2022 vom 30.08.2022 beschloss die Stadt Schlieben die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Wehrhain“ in 04936 Schlieben/Wehrhain nach § 12 BauGB. Zur Gewährleistung planerischer Flexibilität und zur Ermöglichung verschiedener Entwicklungsperspektiven im Plangebiet wird eine Verfahrensanpassung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan hin zu einem Angebotsbebauungsplan notwendig. Aus diesem Grund beschließt die Stadt Schlieben die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wehrhain“ in 04936 Schlieben/Wehrhain, gemäß §§ 8-10 BauGB.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs bestehende Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern und die Durchsatzkapazitäten zu erhöhen. Der Geltungsbereich umfasst die im Übersichtsplan als Anlage zu diesem Beschluss dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 42.000 m². Der Planbereich stellt aktuell das Betriebsgelände eines örtlichen Landwirtschaftsbetriebs dar. Im Zentrum des Betriebsgeländes sind drei bestehende Gärrestelager vorhanden. Nordöstlich und westlich der Gärrestelager befinden sich Lagergebäude. Im südlichen Bereich des Plangebietes erstreckt sich ein Futtermittellager. Der nördliche Bereich stellt eine unbebaute Freifläche dar. Aufgrund der zukünftigen Leistungsmenge der bestehenden Biogasanlage und der geplanten Errichtung der zwei zusätzlichen Gärrestebehälter auf der unbebauten Freifläche, fällt das Vorhaben nicht mehr unter den Privilegierungstatbestand nach § 35 BauGB.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Hügelgebiet um den Langen Berg“. Südlich des Plangebietes erstrecken sich das Naturschutzgebiet „Frankenhainer Luch“ und das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Kremitz und Fichtwaldgebiet“. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 8-10 BauGB nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Lageplan
Übersichtsplan
Schlieben, den 24.03.2026
SchülzchenBürgermeisterin | PolzAmtsdirektor |