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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Schlieben

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 01/23 „Wohnbebauung im Eibenweg“ in der Stadt Schlieben OT Berga gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.05.2023 im Amtsblatt für das Amt Schlieben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Schlieben, Flur 6, Flurstück 113 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 01/23 zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Mai 2024, in der Zeit

vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024

elektronisch über die Homepage des Amtes Schlieben unter: https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie über dem Landesportal unter http://www.uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:

montags, mittwochs, donnerstags

08.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr

dienstags

08.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr

freitags

08.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Hinweise:

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an k.paschke@amt-schlieben.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Quelle: http://www.geobasis-bb.de

Schlieben, den 10.06.2024

A. Polz
Amtsdirektor