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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung von Waldwegen in der Gemeinde Lebusa

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 mit Beschluss Nr. 13.-05./2024 festgelegt, dass gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), in der derzeit geltenden Fassung ein Wegeteileinziehungsverfahren für folgende Waldwege durchzuführen ist:

Nr. 1:

Verbindungsweg Lebusa – Waidmannsruh (Gemarkung Freileben, Flur 6, Flurstück 27)

Verlauf: von Waidmannsruh/ Grenze zu Flur 7 nach Nordost in Richtung Lebusa bis Grenze zu Flur 5

Länge: 2.230 m

Nr. 2:

Radweg nach Freileben (Gemarkung Freileben, Flur 6, Flurstücke 47, 48, 49 und Flur 9, Flurstücke 105, 161)

Verlauf: von Verbindungsweg Lebusa-Waidmannsruh bis Waldstraße in Freileben

Länge: 1.060 m

Nr. 3:

Bollensdorfer Weg (Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstücke 521, 331, 520, 173 und Gemarkung Körba, Flur 2, Flurstück 177)

Verlauf: von L704 in Lebusa bis Abzweig „Zum Hundezagel 33A“ in Körba

Länge: 2.190 m

Nr. 4:

Verbindungsweg Naundorf – Werchau (Gemarkung Freileben, Flur 7, Flurstück 16, Flur 6, Flurstücke 33, 21, Flur 4, Flurstücke 55, 54, 28, 30, 18, Flur 2, Flurstücke 93, 7)

Verlauf: Gemarkungsgrenze Naundorf nach Westen über Waidmannsruh bis Gemarkungsgrenze Werchau

Länge: 5.920 m

Nr. 5:

Verbindungsweg Naundorf - Lebusa (Gemarkung Freileben, Flur 7, Flurstück 17, Flur 6, Flurstück 35, Gemarkung Lebusa, Flur 5, Flurstücke 23, 12, Flur 4, Flurstück 151, Flur 3, Flurstücke 508, 509, 105)

Verlauf: von Gemarkungsgrenze Naundorf nach Norden in Richtung Lebusa bis zum Verbindungsweg Lebusa – Waidmannsruh

Länge: 2.500 m

In der Vergangenheit kam es auf den benannten Wegen durch schwere Forstmaschinen vermehrt zu massiven Beschädigungen.

Es liegt besonders im Interesse der Allgemeinheit, dass Radwege, Waldbrandschutzwege, Wanderwege etc., welche vor wenigen Jahren vollständig saniert wurden, nicht alsbald erneut in einem desolaten Zustand vorzufinden sind und ihrer Zweckdienlichkeit entzogen werden.

Weiterhin ist anzumerken, dass die Ein- und Ausfahrtsbreite des Radweges Nr. 2, mündend in der Waldstraße der Ortslage Freileben, nicht für den Verkehr von Forstmaschinen und Lkw’s geeignet ist.

Mithin erfolgt die Nutzungsbeschränkung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr (bei den Flurstücken 16 und 17, Flur 7 in der Gemarkung Freileben als private Zufahrtsmöglichkeit) auf bis zu 3,5 t. Dem alsbaldigen Zerfall der o.g. Wege soll so entgegengewirkt werden.

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Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit für Einwendungen zu geben, vgl. § 8 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz.

Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Zeit vom 20.06.2024 bis 20.08.2024 in der Amtsverwaltung im Bürgerbüro, Zimmer 119 aus und können zu folgenden Öffnungszeiten bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden:

Montag:

8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag:

8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch:

8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag:

8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:

8.00 Uhr - 12:00 Uhr

Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb des o.g. Zeitraumes gegenüber dem Amt Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben geltend gemacht werden.

Die Bekanntgabe der Einziehungsabsicht gilt einen Tag nach ortsüblicher Veröffentlichung als erfolgt.

Schlieben, 03.06.2024

gez. Polz
Amtsdirektor