| 04.-05./2026 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 10.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 7, Flurstück 241 (nunmehr Flurstück 246) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 10.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 180 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 7, Flurstück 241 auf nunmehr 268 m² (nach Zerlegungsvermessung Flurstück 246). |
| 05.-05./2026 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 07.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 284 (nunmehr Flurstück 306) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 07.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 50 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 284 (nach Zerlegungsvermessung Flurstück 306) auf nunmehr 69 m². |
| 06.-05./2026 | Durchführung des Vorhabens Anbau Gemeinschaftsraum, Schaffung barrierefreier Zugang am Dorfgemeinschaftshaus im OT Naundorf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Durchführung von einem Anbau Gemeinschaftraum, Schaffung barrierefreier Zugang am Dorfgemeinschaftshaus im OT Naundorf. |
| 07.-05./2026 | Vergabe einer Spielkombination im OT Naundorf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe einer Spielkombination im OT Naundorf. |
| 08.-05./2026 | Vergabe zur Dachsanierung des Marderschadens in der Kita „Wichtelstübchen“ in der Gemeinde Fichtwald OT Naundorf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe zur Dachsanierung des Marderschadens in der Kita „Wichtelstübchen“ im OT Naundorf. |
| 09.-05./2026 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 16.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich des Verkaufs einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 7, Flurstück 241 (nunmehr Flurstück 246) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 16.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich des Verkaufs einer Teilfläche von ca. 180 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 7, Flurstück 241 auf nunmehr 268 m² (nach Zerlegungsvermessung des Flurstücks 241 nunmehr Flurstück 246). |
| 10.-05./2026 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 14.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich des Verkaufs einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 284 (nunmehr Flurstück 306) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 14.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich des Verkaufs einer Teilfläche von ca. 50 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 284 auf nunmehr 69 m² (nach Zerlegungsvermessung des Flurstücks 284 nunmehr Flurstück 306). |
| 37.-05./2026 | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Bauleistungen für die Renovierung des Ratskellers (Markt 5). | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Entkernungs- und Sicherungsarbeiten für die grundhafte Sanierung des Ratskellers (Markt 5). | |
| 38.-05./2026 | Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf. | |
| 39.-05./2026 | Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01/24 „Neubau Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße“ in der Stadt Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt folgendes: | |
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2024 „Neubau Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße“ und der Entwurf der Begründung dazu (einschließlich Umweltbericht) werden in der vorliegenden Fassung vom April 2026 gebilligt. |
| 2. | Diese gebilligten Unterlagen werden gemäß 3 Abs. 2 BauGB für die dort vorgeschriebene Mindestdauer veröffentlicht. |
| 3. | Die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu einer Stellungnahme zu den gebilligten Unterlagen aufgefordert und über deren Veröffentlichung informiert. |
| 40.-05./2026 | Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 148 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 148 von insgesamt 25 m². | |
| 41.-05./2026 | Vergabe der Bauleistung „barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Schlieben, B87 + Ritterstraße + PKW-Stellflächen“ | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen B87 / Ritterstraße sowie Neubau PKW-Stellplätze. | |
| 42.-05./2026 | Vergabe der Bauleistung „barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Berga, Naundorfer Str. + Krassiger Str.“ | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im OT Berga, Naundorfer Straße und Krassiger Straße. | |
| 43.-05./2026 | Verlängerung des Pachtverhältnisses zwischen der Stadt Schlieben und der Agrar GmbH Lebusa | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Verlängerung des Pachtverhältnisses mit der Agrar GmbH Lebusa. | |
| 44.-05./2026 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 30 m² für das in der Gemarkung Jagsal, Flur 3, gelegene Flurstück 59/1 sowie über Teilflächen von insgesamt ca. 70 m² für das in der Gemarkung Jagsal, Flur 3, gelegene Flurstück 281 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche von ca. 30 m² für das kommunale Grundstück in der Gemarkung Jagsal, Flur 3, Flurstück 59/1 sowie für eine Teilfläche von ca. 70 m² für das kommunale Grundstück in der Gemarkung Jagsal, Flur 3, Flurstück 281. | |
| 45.-05./2026 | Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 148 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 148. | |
| 46.-05./2026 | Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten des jeweiligen Eigentümers des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 31/14 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten des jeweiligen Eigentümers des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 31/14. | |
| 47.-05./2026 | Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten des Eigentümers des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 31/10 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 4/10 zugunsten des Eigentümers des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 31/10. | |
| 04.-05./2026 | Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf. |
| 05.-05./2026 | Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages über eine Teilfläche von ca. 150 m² (max. 200 m²) für das in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, gelegene Flurstück 508 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt beschließt den Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvetrages für eine Teilfläche von ca. 150 m² (max. 200 m²) des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 508. |
| 08.-06./2026 | Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf. |
| 09.-06./2026 | Vergabe einer Hausnummer für das Grundstück Bahnhofstraße, Gemarkung Kolochau, Flur 002, Flurstück 64/6 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe der Hausnummer 8 für das in der Gemarkung Kolochau, Flur 002, Flurstück 64/6, gelegene Grundstück. |
| 10.-06./2026 | Vergabe für den Gehwegbau in Kolochau, Bahnhofstraße 38-48 (Verg.-Nr. 07/26) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe für den Gehwegbau in Kolochau, Bahnhofstraße 38 – 48. |
| 11.-06./2026 | Reparatur der Entwässerungsrinne in Kolochau, Am Sportplatz (Einmündung Dorfstraße) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe für die Reparatur der Entwässerungsrinne in Kolochau, Am Sportplatz (Einmün-dung Dorfstraße). |