Amt Schlieben — Beschluss-Nr. 06.-05./2025
Bezeichnung
Aufstellung eines amtsgebietsbezogenen Flächennutzungsplanes für das Amt Schlieben
Beschluss
Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des Flächennutzungsplans für das Amtsgebiet Schlieben bestehend aus der Stadt Schlieben sowie den Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aktuell besteht kein wirksamer Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet Schlieben, sondern nur für einen Teil der Stadt Schlieben (Wirksamkeit 19.09.2000) sowie für den Ortsteil Polzen der Gemeinde Kremitzaue (Wirksamkeit 14.12.2001).
Um künftig eine städtebaulich geordnete gesamträumliche Entwicklung für das gesamte Amtsgebiet Schlieben zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln sind. Die bestehenden Flächennutzungspläne sollen durch den neuen Flächennutzungsplan ersetzt werden.
Gemäß § 204 Abs. 1 BauGB sollen benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht. Die Übertragung der Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung an das Amt Schlieben wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben sowie die Gemeindevertretungen der Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa 2022 beschlossen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet Schlieben die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der fünf Amtsgemeinden in den Grundzügen darzustellen.
Im Jahr 2022 hat das Amt Schlieben ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (INSEK) erarbeitet, dass durch den Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschlossen wurde. Das INSEK stellt eine wichtige konzeptionelle Grundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans dar.
Der Flächennutzungsplan soll den Planungshorizont des Amtes Schlieben bis zum Jahr 2045 darstellen.
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans wird durch das MIL gefördert.
Schlieben, 13.05.2025
gez. Benesch | gez. Polz |
Amtsausschussvorsitzender | Amtsdirektor |
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