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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Haushaltssatzung des Amtes Schlieben für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 69 i.V.m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Schlieben vom 13.05.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Nach § 139 BbgKVerf wird die Amtsumlage bzw. die differenzierte Amtsumlage, für auf den Bauhof übertragene Aufgaben, auf der Grundlage der für die amtsangehörigen Gemeinden maßgeblichen Umlagegrundlagen wie folgt festgesetzt:

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 265.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 460.000,00 € festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr um 100.000,00 € auf 500.300,00 €

und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000,00 €

festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 0,00 € festgesetzt.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

5.

Nicht zahlungswirksame über- und außerplanmäßige Aufwendungen sind von den Wertgrenzen nach § 6 Nr. 2 und Nr. 4 ausgeschlossen und werden vom Amtsdirektor genehmigt.

festgestellt:

Schlieben, den 27.05.2025

gez. Polz
Amtsdirektor

Die Haushaltssatzung wurde am 19.06.2025 vom Landkreis Elbe-Elster, Amt für Kommunalaufsicht, genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Schlieben, Kämmerei, Zimmer 105, Herzberger Straße 07, Schlieben, aus.