| 20.-06./2025 | Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der enviaM | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der enviaM zur temporären Überlassung einer Geschwindigkeitsmessanlage für den Zeitraum vom 14.07.2025 bis 28.07.2025. | |
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| 21.-06./2025 | Durchführungsbeschluss zur Beantragung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Überdachte Freifläche zur Unterstellung von Kommunaltechnik“ im OT Hohenbucko | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt in ihrer Sitzung am 12.06.2025: | |
| 1. | Die Umsetzung des Vorhabens „Errichtung einer überdachten Freifläche zur Unterstellung von Kommunaltechnik“ im OT Hohenbucko. |
| 2. | Die Beantragung der erforderlichen Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe-Elster. |
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| 22.-06./2025 | Nutzung gemeindlicher Flächen und Einrichtungen für die Veranstaltung „Mittsommer“ am 21.06.2025 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt Folgendes: | |
| 1. | Die Gemeinde Hohenbucko stellt dem Verein Dorfleben Hohenbucko e.V. für die Durchführung der Veranstaltung „Mittsommerfest“ am 21.06.2025 den Sportplatz in 04936 Hohenbucko, Schulstraße (vorderer Teil) zur Verfügung. |
| 2. | Als Parkfläche für Veranstalter und Besucher, stellt die Gemeinde Hohenbucko den östlichen Bereich des Feuerwehrübungsplatzes (Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 648) zur Verfügung. Es wird ausschließlich darauf verwiesen, dass der westliche Teil weder befahren, noch als Parkfläche genutzt werden darf. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über die Schulstraße. Dabei ist die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. |
| 3. | Die Gemeinde Hohenbucko stellt dem Veranstalter die Toiletten in der Turnhalle zur Verfügung. Die Aufsicht und Reinigung haben eigenverantwortlich zu erfolgen. Für die Inanspruchnahme der Toilettenanlage ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50,00 € zu entrichten. |
| 4. | Seitens des Veranstalters ist der Brandschutz sicherzustellen, speziell dass Feuerwehr und Rettungsdienst jederzeit ungehindert agieren können. |
| 5. | Es sind die hygiene- und gaststättenrechtlichen Voraussetzungen auf eigene Kosten sicherzustellen. |
| 6. | Die Gemeinde Hohenbucko übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung. |
| 7. | Diese Erlaubnis ergeht unbeschadet weiterer Zustimmungen, Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger Rahmenbedingungen. |
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| 23.-06./2025 | Umsetzung sowie Festlegung der technischen Spezifikationen für die Sanierung der Fußgängerbrücke über den Dorfgraben im Bereich der Bundesstraße 87, Ortsteil Hohenbucko | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt in Ihrer Sitzung am 12.06.2025 folgendes: | |
| 1. | Die Umsetzung der Sanierung der Fußgängerbrücke über den Dorfgraben im Bereich der Bundesstraße 87, Ortsteil Hohenbucko. |
| 2. | Von einer Verrohrung des Grabens wird, trotz Vorhandensein einer wasserrechtlichen Genehmigung, abgesehen. |
| 3. | Die Holzteile der Brücke werden durch Stahlseile mit den Abmessungen 2.400 x 7.000 mm ersetzt. |
| 4. | Die Montage erfolgt in Eigenleistung durch die Gemeinde Hohenbucko, eine Vergabe an externe Dienstleister ist nicht vorgesehen. |
| 5. | Für die Materialbeschaffung ist durch das Amt Schlieben ein entsprechendes Vergabeverfahren im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durchzuführen. |
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| 24.-06./2025 | Vergabe von Lieferleistungen über Stühle und Tische für das Freizeitzentrum Proßmarke (Verg.-Nr. 11/25) | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe von Lieferleistungen über Stühle und Tische für das Freizeitzentrum Proßmarke (Verg.-Nr. 11/25). | |
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| 25.-06./2025 | Beschaffung von zwei Verkehrsspiegeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im OT Hohenbucko, Schliebener Straße | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Beschaffung von zwei Verkehrsspiegeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Schliebener Straße im Ortsteil Hohenbucko. | |
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| 26.-06./2025 | Vergabe von Leistungen zur Lieferung eines gebrauchten Rasenmähertraktors mit Mulcheinrichtung | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe von Leistungen zur Lieferung eines gebrauchten Rasenmähertraktors mit Mulcheinrichtung. | |
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| 27.-06./2025 | Verkauf des Aufsatzstreuers für das Kommunalfahrzeug „Multicar“ der Gemeinde Hohenbucko | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Verkauf des Aufsatzstreuers für das Kommunalfahrzeug „Multicar“ der Gemeinde Hohenbucko. | |
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| 28.-06./2025 | Abschluss einer Vereinbarung über die Grundstücksbenutzung einer kommunalen Teilfläche des in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegenen Flurstücks 899 in Verbindung mit einer Zustimmung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 899 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss einer Vereinbarung über die Grundstücksbenutzung einer kommunalen Teilfläche des in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegenen Flurstücks 899 in Verbindung mit einer Zustimmung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 899. | |
| 11.-04./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Hauptstraße 20 für das Gut Ulmenhof im OT Polzen, Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 347 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Hauptstraße 20 für das Gut Ulmenhof im OT Polzen, Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 347. |
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| 12.-04./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Hauptstraße 18 für das Dorfgemeinschaftshaus im OT Polzen, Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 238 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Hauptstraße 18 für das Dorfgemeinschaftshaus im OT Polzen, Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 238. |
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| 13.-04./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Hauptstraße 27 A für das Flurstück 79/3, Flur 2, Gemarkung Polzen |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Hauptstraße 27 A für das Flurstück 79/3, Flur 2, Gemarkung Polzen. |
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| 14.-04./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Jagsaler Weg 1 A für das Flurstück 210, Flur 2, Gemarkung Malitschkendorf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Jagsaler Weg 1 A für das Flurstück 210, Flur 2, Gemarkung Malitschkendorf. |
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| 15.-04./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Kolochauer Straße 7 für das „alte Dorfgemeinschaftshaus“ im OT Malitschkendorf, Gemarkung Malitschkendorf, Flur 2, Flurstück 344 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Kolochauer Straße 7 für das „alte Dorfgemeinschaftshaus“ im OT Malitschkendorf, Gemarkung Malitschkendorf, Flur 2, Flurstück 344. |
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| 16.-06./2025 | Aufhebung der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Kremitzaue vom 17.03.2025 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Aufhebung der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Kremitzaue vom 17.03.2025. |
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| 17.-06./2025 | Bestätigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025. |
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| 18.-06./2025 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 2, Flurstück 29/1 in der Gemarkung Polzen |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 2, Flurstück 29/1 in der Gemarkung Polzen von insgesamt 420 m². |
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| 19.-06./2025 | Festlegung einer Kautionszahlung bei Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen in der Gemeinde Kremitzaue |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Festlegung einer Kautionszahlung bei Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen in der Gemeinde Kremitzaue. |
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| 20.-06./2025 | Vergabe zum Neubau einer barrierefreien Bushaltestelle inklusive Wendeschleife im OT Malitschkendorf (Verg.-Nr. 13/25) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe zum Neubau einer barrierefreien Bushaltestelle inklusive Wendeschleife im OT Malitschkendorf (Verg.-Nr. 13/25). |
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| 21.-06./2025 | Vergabe von Asphaltsanierungen im OT Polzen (Hauptstraße und Ziegeleiweg) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe von Asphaltsanierungen im OT Polzen (Hauptstraße und Ziegeleiweg). |
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| 22.-06./2025 | Vergabe 15/25 für Lieferleistungen für Strom aller Lieferstellen der Gemeinde Kremitzaue |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe 15/25 für Lieferleistungen für Strom aller Lieferstellen der Gemeinde Kremitzaue. |
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| 23.-06./2025 | Verkauf einer Teilfläche von ca. 420 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 29/1 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 420 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 29/1. |
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| 24.-06./2025 | Abschluss eines Pachtvertragsverhältnisses zwischen der Gemeinde Kremitzaue und der Burgwall Agrar GmbH Malitschkendorf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Abschluss eines Pachtvertragsverhältnisses zwischen der Gemeinde Kremitzaue und der Burgwall Agrar GmbH Malitschkendorf. |
| 43.-06./2025 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Frankenhain, Flur 2, Flurstück 42/6 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 375 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Frankenhain, Flur 2, Flurstück 42/6. |
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| 44.-06./2025 | Vergabe von Straßenreparaturarbeiten (am Durchlass) zwischen Werchau und Wildenau |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Straßenreparaturarbeiten (am Durchlass) zwischen Werchau und Wildenau. |
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| 45.-06./2025 | Vergabe zur Reparatur der Laufbahn in der Grund- und Oberschule in Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe zur Reparatur der Laufbahn in der Grund- und Oberschule in Schlieben. |
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| 46.-06./2025 | Vergabe Nr. 15/25 für Lieferleistungen für Strom aller Lieferstellen der Stadt Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Lieferleistungen für Strom aller Lieferstellen der Stadt Schlieben. |
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| 47.-06./2025 | Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Frankenhain, Flur 2, Flurstück 42/6 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 375 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Frankenhain, Flur 2, Flurstück 42/6. |
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| 48.-06./2025 | Abschluss eines Pachtvertragsverhältnisses zwischen der Stadt Schlieben und der Burgwall Agrar GmbH Malitschkendorf |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Burgwall Agrar GmbH Malitschkendorf. |
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| 49.-06./2025 | Beschluss zur Verlängerung von Pachtverhältnissen |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Verlängerung von Pachtverhältnissen für gemeindeeigene Flächen in der Gemarkung Schlieben. |