Die Gemeinde Fichtwald beabsichtigt eine schwache Durchforstung von Teilflächen der kommunalen Waldflächen in der Gemarkung Naundorf, Flur 7, Flurstücke 178 und 189 in Selbstwerbung. Hierbei handelt es sich um die Entnahme noch stehender, trockener bzw. geschädigter Bäume nach vorheriger Auszeichnung.
Es werden Fachkenntnisse und Zuverlässigkeit im Umgang mit der benötigten Technik bzw. Werkzeugen vorausgesetzt. Für die eigene Sicherheit ist der Selbstwerber eigenverantwortlich zuständig. Die Gemeinde Fichtwald übernimmt keine Haftungsansprüche jeglicher Art. Es ist eine Anerkennungs- und Haftungserklärung des Selbstwerbers zu unterzeichnen.
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Absprache möglich. Die Aufarbeitung und der Abtransport erfolgt auf eigene Kosten. Der Mindestpreis je Raummeter beträgt 10,00 €. Interessenten geben bitte ein Angebot bis zum 06.09.2023, 11.00 Uhr, beim Amt Schlieben, Abt. Liegenschaften, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben ab. Die Vergabe erfolgt nach Höhe (Preis) der abgegebenen Angebote.