Die Stadt Schlieben beabsichtigt die Durchforstung diverser, kommunaler Waldflächen (Schlieben „Langer Berg“, Schlieben „Steigemühle“, Schlieben Richtung Weißenburg und OT Krassig) in Selbstwerbung. Hierbei handelt es sich um die Entnahme noch stehender, trockener bzw. geschädigter Bäume.
Es werden Fachkenntnisse und Zuverlässigkeit im Umgang mit der benötigten Technik bzw. Werkzeugen vorausgesetzt. Für die eigene Sicherheit ist der Selbstwerber eigenverantwortlich zuständig. Die Stadt Schlieben übernimmt keine Haftungsansprüche jeglicher Art. Es ist eine Anerkennungs- und Haftungserklärung des Selbstwerbers zu unterzeichnen.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Amt Schlieben, Abt. Liegenschaften – Frau Kirschner, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben, in Verbindung.