In Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 fordere ich gemäß § 5 Abs. 1 der Brandenburgischen Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) die im Amt Schlieben vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, bis zum
31. Juli 2024
wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die in den einzelnen Wahlbezirken zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen. Bezugnehmend auf § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) werden für die amtsangehörigen Gemeinden für die Wahl des Landtages Brandenburg 18 Wahlbezirke gebildet. Zu Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen vorgeschlagen werden, die im Wahlbezirk wohnhaft sind. Verweisen möchte ich auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand, nach § 46 Abs. 3 und 4 BbgLWahlG. Danach dürfen u. a. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge keine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Niemand darf mehr als in einem Wahlorgan Mitglied sein.
| Zudem ist die Wahlbehörde befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind. Zu diesem Zweck dürfen folgende Daten verarbeitet werden: | |
| 1. | Vor- und Familiennamen, |
| 2. | Wohnort und Anschrift, |
| 3. | Telefonnummern und E-Mail-Adressen, |
| 4. | Tag der Geburt sowie |
| 5. | bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion. |
Die wahlberechtigten Personen haben nach § 46 Abs. 5 BbgLWahlG das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlbehörde Amt Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben eingelegt werden.
Die aufgenommenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den angegebenen Zweck erhoben und unter strikter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den zurzeit geltenden deutschen Rechtsvorschriften verarbeitet. Bezüglich Ihrer Rechte möchte ich Sie gern auf die Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite www.amt-schlieben.de verweisen.
Schlieben, 27.06.2024