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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Wahl einer Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Naundorf der Gemeinde Fichtwald

Herr Thomas Wilkert hat die Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteils Naundorf der Gemeinde Fichtwald gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BbgKWahlG nicht angenommen, sodass die Gemeindevertretung in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher zu wählen hat.

Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und in dem betreffenden Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Im Vorfeld der Wahl einer Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Naundorf der Gemeinde Fichtwald fordere ich dazu auf, bis spätestens zum 31.07.2024 Wahlvorschläge im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben einzureichen.

Hinweise erhalten Sie unter der Rufnummer 035361 356-12 oder per E-Mail unter a.mueller@amt-schlieben.de.

gez. Müller
Wahlleiter