Titel Logo
Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

An alle Hundehalter

Aufgrund der am 1. Juli 2024 geänderten Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) wird die ausnahmslose Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab acht Wochen eingeführt. Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, deren Tiere noch keinen Mikrochip-Transponder haben, müssen dies beim Tierarzt nachholen!

Ein Verstoß gegen diese Regelung kann ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden!

Ordnungsamt/Kämmerei