Aufgrund der am 1. Juli 2024 geänderten Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) wird die ausnahmslose Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab acht Wochen eingeführt. Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, deren Tiere noch keinen Mikrochip-Transponder haben, müssen dies beim Tierarzt nachholen!
Ein Verstoß gegen diese Regelung kann ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden!