Titel Logo
Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Wasserverband Schlieben durch Beschluss vom 09.07.2026 den Wirtschaftsplan Bereich Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2026 festgestellt:

1

Es betragen

 

1.1

im Erfolgsplan

 

 

die Erträge

375.750 €

 

 

die Aufwendungen

360.620 €

 

 

der Jahresgewinn

15.130 €

 

 

der Jahresverlust

0 €

 

1.2

im Finanzplan

 

 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

77.630 €

 

 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

-213.600 €

 

 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

-20.500 €

2

Es werden festgesetzt

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 €

 

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

 

2.3

die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden)

0 €

 

 

Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GKGBbg haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:

 

 

a)

Stadt Schlieben

0 €

 

 

b)

Gemeinde Kremitzaue

0 €

Schlieben, den 09.07.2026

gez. Andreas Polz
Verbandsvorsteher

Der Wirtschaftsplan Trinkwasser 2026 wurde der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe-Elster zur Kenntnis übergeben und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Vorstehende Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben und liegt nach Bekanntgabe zusammen mit dem Wirtschaftsplan Trinkwasser 2026 des Wasserverbandes Schlieben (WVS) im Büro der Verwaltung des WVS, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.