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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Wasserverband Schlieben durch Beschluss vom 09.07.2026 den Wirtschaftsplan Bereich Schmutzwasser für das Wirtschaftsjahr 2026 festgestellt:

1 Es betragen

1.1

im Erfolgsplan

 

die Erträge

 

die Aufwendungen

 

der Jahresgewinn

 

der Jahresverlust

1.2

im Finanzplan

 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

 

 

2  Es werden festgesetzt

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.3

die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden)

 

 

Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GKGBbg haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:

a)

Stadt Schlieben

b)

Gemeinde Kremitzaue

Schlieben, den 09.07.2026

gez. Andreas Polz
Verbandsvorsteher

Der Wirtschaftsplan Schmutzwasser 2026 wurde der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe-Elster zur Kenntnis übergeben und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Vorstehende Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben und liegt nach Bekanntgabe zusammen mit dem Wirtschaftsplan Schmutzwasser 2026 des Wasserverbandes Schlieben (WVS) im Büro der Verwaltung des WVS, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.