Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ der Gemeinde Fichtwald einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2023 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem Gebiet in der Gemarkung Stechau, Flur 2, Flurstücke 22/1, 31/1, 34/2, 37, 40/1, 141/23, 142/23, 143/23, 144/34, 145/34, 154/39, 161, 163, 164, 223/25 (jeweils teilweise) sowie Flurstücke 22/1, 31/2, 34/1, 39/2, 39/3, 39/5, 137/23, 138/23, 139/23, 155/39, 156/39, 157/39, 158/39, 161/39, 162/39, 163/39, 164/40, 165/40, 166/40, 167/40, 168/40, 215/34, 216/34 (jeweils vollständig) entsprechend Übersichtsplan.
Wesentliches Planungsziel ist die Festsetzung zur Art der Nutzung als sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ (Betriebsdauer 20 Jahre ab dem Tag des Baubeginns, geregelt mittels Durchführungsvertrag).
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ) im Sondergebiet von 0,7 bestimmt. Weiterhin werden Teilbereiche verschiedener maximaler Bauhöhen (Moduloberkanten), in Abhängigkeit von den tatsächlichen Geländehöhen festgesetzt, um die gemäß Vorhabenplanung maximale Modulhöhe von 4,5 m zu ermöglichen. Eine Festsetzung über Geländeoberkante ist gemäß aktueller Rechtsprechung nicht eindeutig, daher erfolgt die Festsetzung über NHN (im DHHN2016).
Mit der Festsetzung der Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE) sollen die planbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft gemindert werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung einer SPE-Fläche zur Pflanzung von Obstgehölzen am südlichen bzw. eines Blühstreifens am westlichen Rand des Plangebiets. Diese SPE-Flächen umfassen insgesamt circa 2.400 m². Mittels textlicher Grünfestsetzung wird die temporäre Entwicklung und Erhaltung extensiver Grünlandflächen in den Modulrand- und Zwischenflächen während der Nutzungsdauer des Solarparks geregelt.
Auf der Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann im Rahmen des Umweltberichtes zusammenfassend festgestellt werden, dass planbedingte Eingriffe innerhalb des Plangebietes durch Anlage von rd. 0,24 ha Ausgleichsfläche (SPE) sowie Entwicklung von 6,745 ha extensiven Grünlandflächen angemessen planintern kompensiert werden können.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ mit Begründungstext (inkl. Umweltbericht) wird in der Zeit
vom 28.09. bis einschließlich 03.11.2023
im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben, während der folgenden Dienstzeiten:
| montags, mittwochs, donnerstags | 08.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr |
| dienstags | 08.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr |
| freitags | 08.00 – 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Zusätzlich sind die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Schlieben unter
https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzusehen.
| Es liegen folgende umweltrelevante Unterlagen zur Einsichtnahme vor: | ||
| 1. | Umweltbericht zum B-Planentwurf als Teil der Begründung (inkl. Biotoptypenkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) | |
| 2. | folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB: | |
| a. | Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster |
| b. | Bauernverband |
| c. | Gemeinsame Landesplanungsabteilung |
| d. | Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband |
| e. | Kampfmittelbergungsdienst |
| f. | Landesamt für Denkmalpflege |
| g. | Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung |
| h. | Landesbetrieb Forst |
| i. | Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände |
| j. | Landkreis Elbe-Elster |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere, nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
| Aus den o.g. Unterlagen gehen umweltbezogene Informationen zu den folgenden Umweltthemen, Schutzgütern und/oder Umweltbelangen hervor: | |
| - | Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt: |
| Die Vorhabenfläche befindet sich auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche und wird begrenzt von Waldbereichen sowie einem ehem. Recyclinghof. Bei Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf den Umweltbelang Tiere und biologische Vielfalt zu erwarten. |
| Hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt |
| - | Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt: |
| Das Plangebiet liegt in der Landschaftszone „Lausitzer Becken und Heideland“ bzw. kleinteiliger in der Großlandschaft „Kirchhain-Finsterwalde Becken“ und ist der Landschaftseinheit „Niederlausitz“ zugeordnet. Es handelt sich um eine flachwellige Landschaft. Infolge der Einstellung der ackerbaulichen Nutzung und Entwicklung von extensivem Grünland sowie der Anlage einer Obstbaumreihe ist eine Erhöhung der biologischen Vielfalt zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt |
| - | Schutzgut Fläche: |
| Die Flächeninanspruchnahme durch eine PV-Anlage ist nur mit einer geringen anteiligen Bodenversiegelung verbunden. Es sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Fläche zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| - | Schutzgut Boden: |
| Der planbedingte Eingriff ist durch Maßnahmen zur Entsiegelung bzw. Bodenaufwertung kompensierbar. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind danach nicht zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| - | Schutzgut Wasser: |
| Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet. Für das Schutzgut Wasser sind nach Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser. |
| - | Schutzgut Klima und Lufthygiene: |
| Erhebliche Wirkungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene können ausgeschlossen werden. Es ist eine positive Umweltauswirkung durch die Verminderung von Treibhausgasen und durch die Erzeugung von Solarenergie über einen längeren Zeitraum vorhanden. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Lufthygiene |
| - | Schutzgut Landschaftsbild: |
| Das Plangebiet liegt im Westen der Landschaftsbildeinheit “Niederlausitz“ und grenzt an die Landschaftsbildeinheit „Elbe-Elster-Land“ (Landschaftsprogramm Brandenburg 2000). Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage innerhalb der Baugrenze des vBP wirkt nur im Nahbereich auf das Landschaftsbild. Die Beeinträchtigung ist nicht erheblich. Zur Vermeidung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch pot. optische Beeinträchtigung in Bezug auf die Wohnbebauung in Stechau wird eine Vermeidungsmaßnahme durch die Pflanzung von Obstbäumen vorgesehen. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
| - | Schutzgut Mensch: |
| Durch die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen (Lärm, Blendwirkung, Brandgefahr etc.) auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch |
| - | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: |
| Für das Plangebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt und bei Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Schlieben, den 07.09.2023
Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Lageplan (ohne Maßstab):
Quelle: http://www.geobasis-bb.de