Scheidet der unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils oder mittelbar von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Ortsvorsteher vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt, so wählt die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 91 Abs. 3 BbgKWahlG den Nachfolger des Ausgeschiedenen für den Rest der allgemeinen Wahlperiode. Vor dem Hintergrund des Todes des Amtsinhabers, Herrn Uwe Dannhauer, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben in der Sitzung am 22.08.2023 Herrn Edgar Schischke zum Ortsvorsteher der Stadt Schlieben gewählt.
Schlieben, 22.08.2023