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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Entschädigungssatzung für die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko und die Ortsvorsteher der Ortsteile

vom 14.08.2025

Aufgrund der §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9, 30 Abs. 4 und 45 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), geändert durch Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 8]) sowie der Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung - KomAEV) vom 31. Mai 2019 (GVBl. II/19, [Nr. 40]), geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2019 (GVBl. II/19, [Nr. 47]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko in ihrer Sitzung am 14.08.2025 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko und die Ortsvorsteher der Ortsteile.

§ 2

Grundsätze

(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Ortsvorsteher der Ortsteile erhalten zur Abdeckung des mit dem Mandat verbundenen Aufwandes als Auslagenersatz eine Aufwandsentschädigung. Diese ist so bemessen, dass der mit dem Amt verbundene Aufwand und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten werden.

(2) Zu den persönlichen Aufwendungen zählen insbesondere zusätzlicher Bekleidungsaufwand, Kosten für Verzehr, Fachliteratur und Fernsprechgebühren sowie Fahrkosten innerhalb der Gemeinde Hohenbucko.

(3) Daneben wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung und den Ortsvorstehern der Ortsteile ein Sitzungsgeld sowie auf Antrag eine Entschädigung des Verdienstausfalles sowie Reisekostenentschädigung gewährt.

§ 3

Aufwandsentschädigung für die Stadtverordneten

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die Gemeindevertreter wird auf 65,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister wird auf 400,00 Euro festgesetzt.

(2) Wird der ehrenamtliche Bürgermeister von seinem Stellvertreter mindestens 2 Wochen bei der Vorbereitung und Durchführung einer Gemeindevertretersitzung vertreten, erhält er nur die halbe Aufwandsentschädigung. Der andere Anteil steht dem Stellvertreter zu.

§ 5

Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher

(1) Der Ortsvorsteher erhält, sofern er kein Bürgermeister ist, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,00 €.

(2) Der Ortsvorsteher, der gleichzeitig Bürgermeister ist, erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €.

§ 6

Sitzungsgeld

(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko und die Ortsvorsteher der Ortsteile erhalten neben der Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 Euro.

(2) Das Sitzungsgeld wird gezahlt für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung in denen sie Mitglied sind. Für mehrere Sitzungen an einem Tag in der Eigenschaft eines Vertreters einer Gebietskörperschaft, darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.

§ 7

Reiskostenvergütung

Für Dienstreisen ist eine Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes zu gewähren. Eine Reisekostenvergütung kann nur für Dienstreisen gewährt werden, die durch den Amtsdirektor angeordnet und genehmigt wurden.

§ 8

Zahlungsbestimmungen

(1) Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder werden quartalsweise, nachträglich jeweils zum 15. des dem Quartal folgenden Monats ausgezahlt.

(2) Der Anspruch und die Zahlung beginnen mit dem ersten Tag des Monats, in dem das Mandat wahrgenommen wird. Sie entfallen mit Ablauf des Monats, in dem das Mandat endet.

§ 9

Geschlechterspezifische Formulierungen

Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 10

Inkrafttreten, Außenkrafttreten

Diese Entschädigungssatzung für die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko und die Ortsvorsteher der Ortsteile tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Hohenbucko über die Entschädigung der Mitglieder der Gemeindevertretung Hohenbucko vom 19.03.2009, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben, Nr. 4 vom 09.04.2009 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung zur Satzung der Gemeinde Hohenbucko über die Entschädigung der Mitglieder der Gemeindevertretung vom 27.08.2020, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben, Nr. 9 vom 16.09.2020 außer Kraft.

Hohenbucko, den 14.08.2025

gez. Polz
Amtsdirektor