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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Wasserverband Schlieben

Wirtschaftsplan Bereich Trinkwasser

Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) vom 26. März 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 11], S.150), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 81]) hat die Verbandsversammlung des Wasserverband Schlieben durch Beschluss vom 12.08.2025 den Wirtschaftsplan Bereich Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt:

1

Es betragen

1.1

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

der Jahresverlust

1.2

im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2

Es werden festgesetzt

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.3

die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden)

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:

a)

Stadt Schlieben

b)

Gemeinde Kremitzaue

Schlieben, den 12.08.2025

gez. Andreas Polz
Verbandsvorsteher