Beschluss-Nr.: 02.-08./2025
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schlieben stellt den geprüften Jahresabschluss 2023 fest und beschließt den Jahresgewinn gem. § 11 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung Bbg. (EigV Bbg.) zur Verminderung des Verlustvortrages zu verwenden.
Der Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schlieben über den geprüften Jahresabschluss 2023 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 EigV bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2023 einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
—
Schlieben, den 13.08.2025