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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Gefasste Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben sowie der Gemeindevertretungen Hohenbucko, Fichtwald und Lebusa

Beschlüsse aus der Sitzung Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben vom 20.08.2026, an welcher die Bürgermeisterin und 8 Stadtverrodnete teilnahmen

67.-08./2026

Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 308

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 308 von insgesamt 91 m².

68.-08./2026

Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 27.-04./2021 vom 27.04.2021 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Schlieben, Flur 6, Flurstück 113 (vormals Flurstück 104 und 94)

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Anpassung des Beschlusses Nr. 27.-04./2021 vom 27.04.2021 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Schlieben, Flur 3, Flurstück 113 (vormals Flurstück 104 und 94) von 1.000 m² auf nunmehr ca. 1.900 m².

69.-08./2026

Vergabe von Leistungen zur Lieferung einer Gastronomieküche für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Vergabe von Leistungen zur Lieferung einer Gastronomieküche für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben.

70.-08./2026

Vergabe von Leistungen zur Lieferung einer Kühlzelle/-raum für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Vergabe von Leistungen zur Lieferung einer Kühlzelle/-raum für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben.

71.-08./2026

Vergabe von Leistungen zur Lieferung und Installation von Ablufttechnik für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Vergabe von Leistungen zur Lieferung und Installation von Ablufttechnik für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben.

72.-08./2026

Vergabe von Leistungen zur Lieferung von Gastronomiemobiliar für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Vergabe von Leistungen zur Lieferung von Gastronomiemobiliar für das Objekt, Markt 5, 04936 Schlieben.

73.-08-/2026

Vergabe LOS 01 Tiefbau/Landschaftsbau (Verg.-Nr. 09/26) für die Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am „Langen Berg“ Stadt Schlieben für den Teilbereich zur Errichtung eines modernen Naturlehrpfades als Freizeit- und Mehrgenerationenanlage

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Vergabe für das LOS 01 Tiefbau/Landschaftsbau für die Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am „Langen Berg“ Stadt Schlieben für den Teilbereich zur Errichtung eines modernen Naturlehrpfads als Freizeit- und Mehrgenerationenanlage.

74.-08.2026

Vergabe LOS 02 Spielgeräte (Verg.-Nr. 09/26) für die Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am „Langen Berg“ Stadt Schlieben für den Teilbereich zur Errichtung eines modernen Naturlehrpfades als Freizeit- und Mehrgenerationenanlage

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe LOS 02 Spielgeräte (Verg.-Nr. 09/26) für die Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am „Langen Berg“ Stadt Schlieben für den Teilbereich zur Errichtung eines modernen Naturlehrpfades als Freizeit- und Mehrgenerationenanlage.

75.-08./2026

Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 374 m² für das in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, gelegene Flurstück 118

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 374 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3 Flurstück 118.

76.-08./2026

Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 308

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 308.

77.-08./2026

Aufhebungsbeschluss zum Beschluss mit der Nr. 66.-07./2026 vom 21.07.2026 hinsichtlich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 220 zugunsten der Eigentümer der in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücke 150, 198 und 199

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 66.-07./2026 vom 21.07.2026 hinsichtlich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 220 zugunsten der Eigentümer der in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 150, 198 und 199.

78.-08./2026

Anpassungsbeschluss zu den Beschlüssen mit den Beschluss-Nrn. 72.-08./2024 vom 27.08.2024 und 13.-01./2026 vom 20.01.2026 zum Verkauf einer Teilfläche in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 152 (nach Vermessung Flurstücke 219 und 220) hinsichtlich der Vereinigung der Flurstücke 198 199, der Flur 4 in der Gemarkung Werchau, der Grundstücksteilung des kommunalen Flurstücks 220 der Flur 4 in der Gemarkung Werchau sowie der Eintragung einer Grunddienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 219 zugunsten der Flurstücke 150,198 und 199

Beschluss:

Die Stadtverordneten der Stadt Schlieben beschließen die Anpassung der Beschlüsse mit den Beschluss-Nrn. 72.-08./2024 vom 27.08.2024 und 13.-01./2026 vom 20.01.2026 zum Verkauf einer Teilfläche in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 152 (nach Vermessung Flurstück 219) hinsichtlich der Vereinigung der Flurstücke 198 und 199 der Flur 4 in der Gemarkung Werchau, der Grundstücksteilung des kommunalen Flurstücks 220 der Flur 4 in der Gemarkung Werchau sowie der Eintragung einer Grunddienstbarkeit als Geh- und Überfahrtsrecht auf dem Grundstück in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 219 zugunsten der Flurstücke 150,198 und 199.

Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenbucko vom 27.08.2026, an welcher der Bürgermeister und 6 Gemeindevertreter teilnahmen

09.-08./2026

Abschluss eines Pachtvertrages über Teilflächen von insgesamt ca. 108 m² für die in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegenen Flurstücke 61/1 und 58/11

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über Teilflächen von insgesamt ca. 108 m² für die in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 2, gelegenen kommunalen Flurstücke 61/1 und 58/11.

10.-08./2026

Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 20 m² für das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, gelegene kommunale Flurstück 20/9

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss eines über eine Teilfläche von ca. 20 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 20/9.

Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Fichtwald vom 27.08.2026, an welcher der Bürgermeister und 7 Gemeindevertreter teilnahmen

11.-07./2026

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über den Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages für versiegelte Flächen, Wege und Kabel, Projekt: Windpark Hillmersdorf zwischen der Gemeinde Fichtwald und der Qualitas Energy Projekt GmbH

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über den Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages für versiegelte Flächen, Wege und Kabel, Projekt: Windpark Hillmersdorf zwischen der Gemeinde Fichtwald und der Qualitas Energy Projekt GmbH. Folgendes wird beschlossen:

 

1.

Die Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages für versiegelte Flächen, Wege und Kabel, Projekt: Windpark Hillmersdorf zwischen der Gemeinde Fichtwald und der Qualitas Energy Projekt GmbH.

 

2.

Die Gemeinde Fichtwald erklärt als Eigentümer des Nachbargrundstücks, Flurstück 37/1, Flur 2, Gemarkung Hillmersdorf, dass gegen die Reduzierung der Abstandsfläche der Windenergieanlage auf Flurstück 110, Flur 2, Gemarkung Hillmersdorf keine Einwendungen bestehen.

12.-08./2026

Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 125 Abs. 5 BbgKVerf

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Übertragung der Aufgabe der Sondernutzung auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf.

13.-08./2026

Aufhebungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 05.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf sowie einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 292/79 in der Gemarkung Hillmersdorf

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 05.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 135 m² des kommunalen Flurstück 284, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf sowie einer Teilfläche von ca. 65 m² des kommunalen Flurstücks 292/79, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf.

14.-08./2026

Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 310

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 310 von insgesamt 90 m².

15.-08./2026

Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 59.-11./2023 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 319 (vormals einer Teilfläche des Flurstücks 284)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 59.-11./2023 vom 16.11.2023 hinsichtlich der Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 319 (vormals eine Teilfläche des Flurstücks 284) auf nunmehr 152 m².

16.-08.2026

Aufhebungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 12.-02./2024 vom 15.02.2024 zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 135 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 284 (nunmehr Flurstück 310) in der Gemarkung Hillmersdorf sowie einer Teilfläche von ca. 65 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 292/79

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 12.-02./2024 vom 15.02.2024 hinsichtlich des Verkaufs einer Teilfläche von ca. 135 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 284 (nunmehr Flurstück 310) sowie einer Teilfläche von ca. 65 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 292/79.

17.-08.2026

Abschluss eines Flächentauschvertrages mit Wertausgleich über das kommunale Grundstück in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 310 gegen das Grundstück in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 309

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss eines Flächenaustauschvertrages mit Wertausgleich über das kommunale Grundstück in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 310 gegen das Grundstück in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 309.

18.-08./2026

Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 62.-11./2023 vom 16.11.2023 hinsichtlich des Verkaufs des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 319 (vormals eine Teilfläche des Flurstücks 284)

Beschluss:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Fichtwald beschließen die Anpassung des Beschlusses Nr. 62.-11./2023 vom 16.11.2023 hinsichtlich des Verkaufs des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 319 von 89 m² auf nunmehr 153 m² (vor der Zerlegungsvermessung eine Teilfläche des Flurstücks 284, danach 318).

Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Lebusa vom 01.09.2026, an welcher der Bürgermeister und 6 Gemeindevertreter teilnahmen

06.-06./2026

Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Tiefbauleistungen „barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Körba, Dorfmitte“

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Tiefbauleistungen „barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Körba, Dorfmitte“.

07.-09./2026

Übertragung der Zuständigkeit für die Errichtung, Abrechnung der Fördermittel und Unterhaltung der geförderten Löschwasserentnahmestelle im OT Striesa auf das Amt Schlieben als Träger des öffentlichen Brandschutzes

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Übertragung der Zuständigkeit für die Errichtung, Abrechnung der Fördermittel und Unterhaltung der geförderten Löschwasserentnahmestelle im OT Striesa auf das Amt Schlieben als Träger des öffentlichen Brandschutzes.

08.-09./2026

Vergabe von Planungsleistungen (Lph. 3-9) für die Wiederbelebung und Neugestaltung eines naturnahen, öffentlichen Spielplatzes in Lebusa

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe der Planungsleistungen (Lph. 3-9) (gemäß HOAI Stand 2021) für die Wiederbelebung und Neugestaltung eines naturnahen, öffentlichen Spielplatzes in Lebusa.

09.-09./2026

Vergabe von Brunnenbohrarbeiten (Verg.-Nr. 11/26) zur Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle im OT Striesa

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe der Brunnenbohrarbeiten zur Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle im OT Striesa.

10.-09./2026

Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 235 m² für das in der Gemarkung Freileben, Flur 9, gelegene Flurstücke 88

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche von ca. 235 m² für das kommunale Grundstück in der Gemarkung Freileben, Flur 9, Flurstück 88.