Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.05.2025 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem Gebiet in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, Flurstücke 37/1, 135, 137, 110, 50/1, 116, 59/1, 59/2, 59/3, 120 (jeweils teilweise) entsprechend Übersichtsplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, liegen die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Hillmersdorf-Ost“ in 04936 Fichtwald OT Hillmersdorf, Fassung September 2026 in der Zeit
vom 24.09. bis einschließlich 22.10.2026
auf der Homepage des Amtes Schlieben unter https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb aus.
Zusätzlich liegen die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die genannten Auslegungsunterlagen im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
| montags, mittwochs, donnerstags | 08.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr |
| dienstags | 08.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr |
| freitags | 08.00 – 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nicht berücksichtigt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Schlieben, den 07.09.2026
Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Lageplan (ohne Maßstab):
Quelle: http://www.geobasis-bb.de