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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Fälligkeit der nächsten Grundsteuerrate I. Quartal 2024

Alle Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug ihrer Grundsteuer erteilt haben, möchten wir an die Zahlung der 1. Rate zum 15.02.2024 erinnern.

Säumige Zahler weisen wir daraufhin, dass für die rückständigen Beträge Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.

Mit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens ersparen Sie sich die Terminüberwachung und zusätzliche Kosten.

Es werden für das Jahr 2024 keine gesonderten Grundsteuerbescheide verschickt. Die bisher ergangenen Bescheide sind solange wirksam, bis ein neuer Bescheid ergeht.