1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist:
Stadt Schönewalde
Der Bürgermeister
Markt 48, 04916 Schönewalde
sekretariat@schoenewalde.de
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und/oder Europawahlen sowie die Durchführung von Bürgerbegehren/-entscheide und von Volksbegehren/-entscheide. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen, ist gemäß Art. 6 (1) lit. c und e DS-GVO i. V. m. § 5 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung zulässig.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Kommunalwahl als Kandidat/-in (Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 (1) lit. c DS-GVO):
Kommunalwahlen: §§ 1 - 11 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und §§ 32, 33 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Rechtsgrundlagen für die Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses (Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 (1) lit. c DS-GVO):
Kommunalwahlen: §§ 23 ff. BbgKWahlG und §§ 13 ff. BbgKWahlV
Landtagswahl: §§ 5 ff. Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) und §§ 13 ff. Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
Bundestagswahl: §§ 12 ff. Bundeswahlgesetz (BWahlG) und §§ 14 ff. Bundeswahlordnung (BWO)
Europawahl: § 6 Europawahlgesetz (EuWG) und §§ 14 ff. Europawahlordnung (EuWO)
Rechtsgrundlagen für die Berufung des Wahlvorstandes (Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 (1) lit. e DS-GVO):
Kommunalwahlen: §§ 14, 18 und 92 (6) BbgKWahlG und §§ 5 und 6 BbgKWahlV
Landtagswahl: § 46 (5) BbgLWahlG und §§ 5 ff. BbgLWahlV
Bundestagswahl: §§ 8 und 9 (4) BWahlG und §§ 6 ff. BWO
Europawahl: § 5 EuWG und §§ 6 ff. EuWO
Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 (1) lit. c DS-GVO):
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß § 15 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zulässig.
Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide (Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 (1) lit. c DS-GVO):
Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg), Verordnung über das Verfahren bei Volksbegehren im Land Brandenburg – Volksbegehrensverfahrensverordnung (VVVBbg) und (BbgLWahlG).
3. Kategorien betroffener Personen
Wahlberechtigte und ggf. bevollmächtigte Personen, Mitglieder des Wahlvorstandes, Berechtigte an der Beteiligung von Bürgerbegehren und –entscheiden sowie an Volksbegehren und -entscheiden.
4. Art der personenbezogenen Daten
Wahlberechtigte:
Vor- und Familienname, Tag der Geburt, Wohnort und Anschrift, Bevollmächtigter (Vor- und Familiennamen, Wohnort und Anschrift).
Wahlvorstand:
Vor- und Familienname, Wohnort und Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adressen, Tag der Geburt sowie bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion.
5. Speicherdauer
Grundsätzlich speichern wir Ihre Daten nur so lange, wie es dem Zweck entspricht. Darüber hinaus halten wir uns an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Art. 5 (1) lit. e DSGVO).
Folgende Unterlagen bewahren wir mindestens 30 Jahre auf:
Wahlniederschriften der Wahlvorstände und Wahlausschüsse, Hauptzusammenstellungen, Wahlvorschläge einschließlich der Niederschriften über die Bestimmungen der Bewerber der Wahlvorschläge.
Nach Ablauf einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 90 BbgKWahlV, § 15 BbgKVerf, § 86 BbgLWahlV, § 90 BWO, § 83 EuWO) werden folgende Unterlagen/Daten gelöscht:
Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine, Zähllisten sowie Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge, Unterschriftsbögen für
Bürgerbegehren: sechs Monate nach der Wahl, wenn nicht ein Wahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
Die übrigen Unterlagen werden 60 Tage vor der Folgewahl vernichtet, § 90 (1) BbgKWahlV.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten
Eine Weitergabe des Wählerverzeichnisses erfolgt gemäß § 44 (1) BbgKWahlV, § 47 BbgLWahlV, § 49 BWO, § 6 EuWO an den Wahlvorstand. Die zugelassenen Wahlvorschläge und Wahlergebnisse werden der Kommunalaufsicht des Landkreises Elbe-Elster, dem Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter sowie dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) (§ 83 (1) und (2) BbgKWahlV, §§ 69, 71 (4), 74 BbgLWahlV, § 79 BWO, § 64 EuWO) und der Öffentlichkeit (§§ 69, 70 BbgKWahlV, § 37 BbgLWahlV, § 86 BWO, § 72 EuWO) offengelegt. Eine Auftragsverarbeitung erfolgt gemäß Art. 28 DS-GVO durch die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH (Druck und
Versand der Wahlbenachrichtigungen).
7. Übermittlung an Drittländer
Eine Übermittlung an ein Drittland ist nicht geplant.
8. Rechte der betroffenen Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Wenn die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO). Sofern eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten abgegeben wurde, besteht ein Recht auf Widerruf gemäß Art. 7 (3) DS-GVO.
Sollten Sie von Ihren o. g. Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
9. Bereitstellung von Daten im Sinne von Art. 13 (2) lit. e DS-GVO
Ihre Daten entnehmen wir dem amtlichen Melderegister der Stadt Schönewalde. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Daten verantwortlich sind. Änderungen sind uns rechtzeitig anzuzeigen. Rechtsgrundlagen sind die unter Ziffer 2 aufgeführten Artikel und Paragraphen.
Für Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an die externe Datenschutzbeauftragte der Stadt
Schönewalde:
Amt Schlieben
Frau Volkmann
Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben
datenschutz@amt-schlieben.de
035361 356-27
oder an
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Frau Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Tel.: 033203 356-0