Der Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband hat in seiner Verbandsversammlung am 16.10.2023 und am 09.11.2023 der Wasserverband „Kleine Elster“ in seiner Verbandsversammlung, durch die Eingliederung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ in den Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband eine Verbandssatzung beschlossen. Diese Satzung ist seit dem 01.01.2024 wirksam.
Gemäß § 14 GKGBbg weisen wir darauf hin, dass diese Verbandssatzung im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 20/2023 vom 06.12.2023 öffentlich bekannt gemacht wurde.