Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
bitte beachten Sie, dass die Einkommensnachweise für das Jahr 2025 bis zum 30.04.2026 bei der Stadt Schönewalde (Frau Rothbart, Zimmer 204) einzureichen sind. Dies kann entweder in Form der Lohnabrechnung für Dezember 2025 oder der Lohnsteuerbescheinigung 2025 erfolgen.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch per E-Mail an soziales@schoenewalde.de senden.
Sollten die Nachweise nicht fristgerecht eingereicht werden, erfolgt die Zuordnung zur höchsten Einkommens- und Beitragsgruppe.
Bitte beachten Sie zudem, dass Personensorgeberechtigte, deren Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zum Schulbeginn, von der Nachweispflicht befreit sind und keine Unterlagen einreichen müssen.