Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 27.09.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd" gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Elbe-Elster auf dem Gebiet der Stadt Schönewalde, OT Wiepersdorf. Es befindet sich südöstlich der Ortslage Wiepersdorf und gliedert sich in zwei Teilflächen (TF1 und TF2). TF1 befindet sich westlich der Landesstraße L721 und TF2 östlich der L721.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von 34,83 Hektar und beinhaltet in der Gemarkung Wiepersdorf der Flur 6 die Flurstücke 43, 44, 51, 52 jeweils vollständig und die Flurstücke 54, 55, 56,57 jeweils teilweise, begrenzt im Westen durch die L721, im Norden durch Acker, im Osten durch Grünland, im Süden durch Acker und in der Flur 7 die Flurstücke 51, 52, 55 jeweils vollständig und die Flurstücke 50, 54 jeweils teilweise, begrenzt im Westen durch Wald, im Norden durch einen Feldweg, im Osten durch die L721, im Süden durch Acker.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
| Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: | |
| - | politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung |
| - | Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Schönewalde |
| - | Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes |
| - | Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen, extensiven Grünflächen und Blühwiesen |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung |
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom August 2023 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
http://bauleitplanung.schoenewalde.de
und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im Land Brandenburg unter
https://uvp-verbund.de/bb
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadt Schönewalde, (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden.
| Montag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache unter 035362 743332 möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@schoenewalde.de oder
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben der Stadt Schönewalde die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon 03362 88361-0, Fax 03362 88361-59, E-Mail
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Schönewalde, 05.10.2023
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd“