Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 31.07.2024 beschlossen, ihren Beschluss Nr. 27/2022 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Schönewalde Nord“ in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde wieder aufzuheben. Die Beschlussvorlage Nr. 27/2022 war in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2022 beschlossen und danach öffentlich bekannt gemacht worden. Das Plangebiet des Aufhebungsbeschlusses umfasst eine Größe von ca. 4,3 ha und befindet sich nördlich der Ortslage Schönewalde in der Gemarkung Schönewalde, Flur 2. Er umfasst die folgenden Flurstücke:
314, 316 und 318 (alle teilweise).
Die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 36 „Solarpark Schönewalde Nord“ in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde soll zukünftig aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit nicht weiterverfolgt werden und somit wird das Verfahren eingestellt.
Schönewalde, den 23.08.2024