Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 30.09.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Solarpark Jeßnigk West 2" der Stadt Schönewalde (Stand 15.08.2026) beschlossen, die dazugehörige Begründung sowie Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden bestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Jeßnigk westlich der Ortslage Jeßnigk. Es weist eine Größe von 9,1 Hektar auf, wovon 0,1 Hektar auf die Erschließungsfläche der vorhandenen Wirtschaftswege entfallen. Das Plangebiet bestimmt sich wie folgt:
Gemarkung Jeßnigk, Flur 3, Flurstücke 219 (vollständig) sowie 199, 213, 218 und 236 (alle teilweise). Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Zuwegung durch Führung über das Flurstück 213 verändert.
Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung ist gesichert über einen bestehenden Wirtschaftsweg von der Ortslage Jeßnigk und seine neue anzulegende Verlängerung.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Solarpark Jeßnigk West 2" der Stadt Schönewalde einschließlich Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (Stand 15.08.2026), einer Schallimmissionsprognose (Stand 21.05.2026), zweier Blendgutachten (Stand 02.12.2024 und Stand 09.07.2026) sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem Link http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie im Zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link: https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieser Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden:
| Montag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an planung@schoenewalde.de abgegeben werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 "Solarpark Jeßnigk West 2“ der Stadt Schönewalde unberücksichtigt bleiben.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Im Umweltbericht als Teil der Begründung wird folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
1 | Schutzgut Mensch |
Bestandsbeschreibung (derzeit keine Einwirkungen; Der Wert des Gebietes im Hinblick auf eine Erholungsnutzung wird als gering eingeschätzt)
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt.
Anlagenbedingte optische Beeinträchtigungen der Gesundheit sind nicht zu erwarten. Geräuschemissionen treten v.a. temporär im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten auf. Für Batteriespeicher wurde ein Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung festgesetzt. Elektrische und magnetische Gleich- und Wechselfelder sind nur in unmittelbarer Nähe der Anlagenteile meßbar. Maßgebliche Grenzwerte werden eingehalten.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.
2 | Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Bestandsbeschreibung (im Bereich der geplanten PV-Anlage sind keine Kultur- und Sachgüter sowie bekannte Bodendenkmäler vorhanden)
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur-/Sachgüter sind nicht zu erwarten.
3 | Schutzgut Biotope und Flora |
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine geschützten Biotope.
Zu erwarten ist eine Erhöhung der Artenvielfalt im Plangebiet, begünstigt auch durch Fortfall des derzeitigen Schadstoffeintrages durch Düngemittel und Pestizide.
Die Ackerflächen eignen sich nur sehr bedingt als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen.
Baubedingte Beeinträchtigungen werden durch Beschränkungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert und sind als gering einzustufen.
Erhebliche anlagenbedingte Auswirkungen durch Verschattung sowie konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sowie ein flächiger Biotopverlust sind nicht zu erwarten.
Insgesamt sind erhebliche Eingriffe in das Schutzgut nicht zu erwarten.
4 | Schutzgut Boden und Fläche |
Bestandsbeschreibung (die ökologische Leistungsfähigkeit des Bodens ist nur mäßig ausgeprägt, so daß er sich nur eingeschränkt als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen eignet. Angetroffen wird eine stark anthropogene Überformung mit Vorbelastung aus langjähriger intensiver landwirtschaftlicher Nutzung durch Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln)
Baubedingte Beeinträchtigungen sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt.
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Versiegelung, Verschattung sowie konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
5 | Schutzgut Wasser |
Bestandsbeschreibung (Das Grundwasser könnte durch Schadstoffeintrag durch intensive landwirtschaftliche Nutzung belastet sein. Oberflächenwasserkörper sind nicht tangiert, Weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld finden sich Trinkwasserschutz- oder -vorbehaltsgebiete bzw. Wasserschongebiete).
Baubedingte Beeinträchtigungen werden durch entsprechende Schutzmaßnahmen vermieden.
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Versiegelung und konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt. Die Grundwasserneubildung wird nicht behindert.
Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
6 | Schutzgut Klima und Luft |
Bestandsbeschreibung (gute Luftqualität)
Von der geplanten PV-Anlage gehen keine erheblichen Wirkfaktoren auf das Klima aus.
Baubedingte Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Fahrzeugen und Baumaschinen sowie Staubentwicklung bei Erdarbeiten sind gegeben, werden aber nicht als erheblich eingeschätzt.
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch mikroklimatische Veränderungen sind zu erwarten, werden aber als unerheblich eingeschätzt.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.
7 | Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild und Erholung |
Bestandsbeschreibung gem. Landschaftsprogramm Brandenburg (Einstufung des Landschaftsbildes als wenig erlebnisreich mit geringem bis mittlerem landschaftsästhetischen Wert)
Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt.
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind gegeben, werden aber durch die zweiseitige Einfassung mit Waldbestand sowie Gehölzpflanzungen in den Randbereichen vermindert.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft sind nicht zu erwarten.
8 | Schutzgut Fauna |
Bestandsbeschreibung der betroffenen und zu prüfenden Arten und Artengruppen (Brutvögel und Eidechsen).
Die baubedingten Beeinträchtigungen sind erheblich, tragen aber nur temporären Charakter und werden durch Festsetzung von Schutzmaßnahmen minimiert. Andauerndes Meideverhalten von Mittel- und Kleinsäugern ist nicht zu erwarten.
Erhebliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch Nutzungsextensivierung.
9 | Schutzgut biologische Vielfalt |
Bestandsbeschreibung (geringe naturschutzfachliche Wertigkeit des Plangebietes)
Eine erhebliche Beeinträchtigung durch kleinflächige Vollversiegelungen ist nicht zu erwarten.
Die Nutzungsextensivierung läßt eine Erhöhung der biologischen Vielfalt erwarten.
Insgesamt sind erhebliche Eingriffe in das Schutzgut nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
10 | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Erhebliche negative Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
Schönewalde, den 01.10.2026