Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" haben sich Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher Begutachtungen ergeben, die als Grundlage der planerischen Konfliktbewältigung im Rahmen der Bauleitplanung notwendig sind. Dabei handelte es sich um folgende Einzelfragen:
| • | Untersuchung von Blendwirkungen insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit auf der östlich angrenzenden Kreisstraße K 6251, |
| • | Untersuchung der Notwendigkeit zur Schaffung von Wildkorridoren im Plangebiet, |
| • | Bewertung von möglichen Einwirkungen des Vorhabens auf das südlich angrenzende Gewässer des Sorgengrabens. |
Zu diesen Punkten wurden die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt, in einem Reflektionsgutachten sowie dem überarbeiteten Artenschutzfachbeitrag und Umweltbericht berücksichtigt und die Ergebnisse in der Fassung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ahlsdorf“ eingearbeitet.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.10.2023 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" beschlossen, die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (alle Stand 31.08.2023) sowie das Reflektionsgutachten (Stand 16.08.2023) gebilligt und zur erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eines beschränkten Kreises von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Ahlsdorf und liegt nordwestlich der Ortslage Ahlsdorf. Es weist eine Größe von 60,0 Hektar auf. Zum Plangebiet gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Ahlsdorf, Flur 1: 16, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 117, 141/1, 142, 143, 144, 145, 175, 210, 211, 239, 240, 241, 242, 244, 245, 246, 247, 248 (alle vollständig) sowie 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 42, 43, 47, 60, 61, 62, 72, 73, 108, 109, 111, 121, 126, 128, 133, 140, 146, 186, 190, 192, 194, 196, 198, 200, 202, 204, 206, 208, 238, 243, 249 (alle teilweise). Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Kreisstraße K 6251 gesichert.
Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" der Stadt Schönewalde, die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (alle Stand 31.08.2023) sowie das Reflektionsgutachten (Stand 16.08.2023) liegen in der Zeit
vom 17.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023
im Bauamt der Stadtverwaltung Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem folgenden Link eingestellt: http://bauleitplanung.schoenewalde.de
Daneben stehen sie im Zentralen Landesportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter folgendem Link zur Verfügung:
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind per Post bei der Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde, per Telefax an die Faxnummer 035362 - 7433 40 oder per E-Mail an bauamt@schoenewalde.de einzureichen. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ahlsdorf“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
| 1 | Folgende umweltrelevante Informationen im Hinblick auf die in diesem Verfahren zu behandelnden planungsrechtlich relevanten Sachverhalte sind verfügbar: |
| 1.1 | Schutzgut Mensch und Gesundheit |
| Gutachten über die Reflektionswirkung der Solarmodule, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs auf der angrenzenden Kreisstraße K 6251. |
| Von der PV-Anlage gehen keine Auswirkungen auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße K 6251 aus. |
| 1.2 | Schutzgut Tiere |
| Gutachten zu der Frage der Notwendigkeit zur Schaffung von Wildkorridoren. |
| Die angetroffenen Spuren von Wildtieren wuden ausgewertet und auf der Grundlage einer Erörterung mit der unteren Naturschutzbehörde mehrere freizuhaltende Korridore festgelegt. |
| 1.3 | Schutzgut Wasser |
| Bewertung von möglichen Einwirkungen auf das oberirdische Gewässer des angrenzenden Sorgengrabens. |
| Der Oberflächenwasserkörper ist nicht tangiert. Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind durch das plangegenständliche Vorhaben nicht zu erwarten. |
| Durch die Verringerung von Nährstoff- und Schadstoffeintrag ist eine Verbesserung des Zustandes zu erwarten. |
| Die umweltrelevanten Informationen aus dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzfachbeitrag zur ursprünglichen Fassung des Entwurfes bleiben bestehen. |
| 2 | Umweltbezogene Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung |
| 2.2 | Stellungnahme des Landkreises Elbe-Elster vom 05.06.2023 (Untere Naturschutzbehörde) |
| Im Hinblick auf möglicherweise erforderliche Wildkorridore ist ein Gutachten vorzulegen und in der Planung umzusetzen. Der gleiche Sachverhalt wurde auch durch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragen |
| 2.1 | Stellungnahme des Landkreises Elbe-Elster vom 05.06.2023 (Straßenverkehrsamt) |
| Forderung des Nachweises, dass mögliche Blendwirkungen der Solarmodule nicht zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf der angrenzenden Kreisstraße K 6251 führen werden |
| 2.3 | Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 31.05.2023 (Abteilung Wasserwirtschaft): |
| Forderung einer Bewertung der Frage, ob die vorgelegte Planung einen Einfluss auf den südlich flankierend verlaufenden Sorgengraben hat. |
Schönewalde, den 26.10.2023