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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 47 "Solarpark Wildenau" in der Gemarkung Wildenau

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Wildenau aufzustellen. Die ASG EnergiePark Wildenau GmbH & Co. KG, Elsdorfer Weg 3a, 06366 Köthen, als Vorhabenträger hatte dies zuvor beantragt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von 18,9 ha liegt in der Gemarkung Wildenau, Flur 4. Er umfasst die folgenden Flurstücke:

13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 172, 173, 174 und 175 (alle vollständig)

Das Plangebiet (ohne Erschließung) wird begrenzt

im Norden durch das Flurstück 12 (Flur 4);

Im Osten durch das Flurstück 33 (Flur 4);

Im Süden durch das Flurstück 58 (Flur 4);

Im Westen durch das Flurstück 148 (Flur 2).

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche nordöstlich der Ortslage Wildenau für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als "Sondergebiet Photovoltaik" festzusetzen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 25.09.2024 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Wildenau ortsüblich bekannt gemacht.

Schönewalde, den 26.09.2024

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde