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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 11/2025
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Wichtige Mitteilungen des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster

PRESSEMITTEILUNG

Abfallkalender 2026: Der AEV setzt auf zentrale Auslagestellen

Der Abfallkalender 2026 wird nicht mehr automatisch an alle Haushalte verteilt. Stattdessen liegt er ab der letzten Novemberwoche 2025 an rund 70 zentralen Auslagestellen im Verbandsgebiet zur kostenlosen Mitnahme bereit, informiert der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV).

Warum die Umstellung?

Immer mehr Menschen nutzen die digitalen Angebote des AEV – die praktische AEV-App mit vielen Funktionen, den Abfallkalender mit Erinnerungsfunktion sowie weitere Online-Dienste auf der AEV-Internetseite unter www.schwarze-elster.de. Gleichzeitig kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Streuverlusten und Beschwerden bei der Zustellung. „Alle Bür-

ger, die den Abfallkalender weiterhin in Papierform benötigen, können sich diesen in den Auslagestellen abholen. Das gewohnte Format bleibt erhalten. Durch künftig kleinere Druckauflagen sparen wir langfristig Ressourcen und schonen die Umwelt“, erklärt AEV-Verbandsvorsteher Dr. Bernd Dutschmann. Ergänzend steht der Abfallkalender 2026 als PDF-Datei auf der AEV-Internetseite zum Download bereit.

Auslagestellen für den Abfallkalender 2026 – Stadt Schönewalde

Auslagestelle Anschrift

Stadt Schönewalde Markt 48, 04916 Schönewalde

Sie haben Fragen? Der AEV-Kundendienst ist für Sie da, telefonisch unter 03574 46 77 0 oder per E-Mail an kundendienst@schwarze-elster.de.

Alttextilien: Was in den Sammelsack gehört und was nicht

Alttextilien sind nach Willen des Gesetzgebers getrennt zu sammeln, um die Wiederverwendung zu fördern und Abfall zu reduzieren. Im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (AEV) stehen verschiedene Entsorgungswege zur Verfügung. Seit Jahren bietet der AEV ein bewährtes Sammelsystem auf seinen sechs Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet an. Vor Ort können die Bürger kostenfrei ausschließlich gebrauchsfähige und verwertbare Kleidung, Schuhe (bitte paarweise) sowie Federbetten abgeben. Diese sind in stabilen, transparenten Säcken zu verpacken, um eine Sichtprüfung vor Ort durchführen zu können. Nicht mehr tragbare, kaputte oder stark verschmutzte Textilien sowie verschlissene Schuhe gehören weiterhin in den Restmüll. „Entgegen einiger Berichte in den Medien wird dafür bei uns kein Bußgeld erhoben. Die Restmüllentsorgung bleibt erlaubt“, betont der AEV-Verbandsvorsteher, Dr. Bernd Dutschmann.

Neben den Wertstoffhöfen stehen im gesamten Verbandsgebiet auch Alttextilcontainer verschiedener gewerblicher Sammler und gemeinnütziger Organisationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Containern, welche Textilien dort eingeworfen werden dürfen und welche nicht. Achten Sie außerdem darauf, das Umfeld der Container sauber zu

halten – Abfälle oder Säcke dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden. Noch besser ist es jedoch, wenn Alttextilien gar nicht erst entstehen. Kaufen Sie bewusst und setzen Sie auf langlebige, hochwertige Kleidung, nutzen Sie Second-Hand-Angebote oder geben Sie gut erhaltene Stücke weiter. Informationen zu den AEV-Wertstoffhöfen sind unter

www.schwarze-elster.de zu finden.

Kontaktdaten:

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster

Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit

Björn Naumann

Tel: 0 35 74 46 77 131

E-Mail: b.naumann@schwarze-elster.de