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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Schönewalde für das Haushaltsjahr 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 65 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6), (Hinweis: Nach der alten Fassung), wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2025

2026

ordentlichen Erträge auf

7.688.800 EUR

7.803.500 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

8.131.800 EUR

8.463.400 EUR

außerordentlichen Erträge auf

376.200 EUR

0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

194.200 EUR

0 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

7.853.500 EUR

8.345.000 EUR

Auszahlungen auf

8.286.500 EUR

9.198.700 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahl. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.065.800 EUR

7.180.500 EUR

Auszahl. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.534.200 EUR

7.704.200 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

787.700 EUR

1.164.500 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

391.300 EUR

1.128.900 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

361.000 EUR

365.600 EUR

Einzahl. aus der Auflös. von Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung mit Beschluss Nr. 89/2024 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde vom 27.11.2024, die für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt worden sind, betragen:

1.

Grundsteuer

2025

2026

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

322 v. H.

322 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

423 v. H.

423 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v. H.

320 v.H.

Die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2026 wurden in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde am 29.10.2025 mit der Beschluss Nr. 75/2025 gesondert festgesetzt.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartendem Fehlbetrag von mehr als 5 v.H. der Gesamtaufwendungen,

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 3 v.H. der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen

festgesetzt.

§ 6

Die Stadt Schönewalde erreicht keinen Ausgleich hinsichtlich der langfristigen Planung. Um dem entgegenzuwirken wird ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

Schönewalde, den 29.10.2025

Michael Stawski
Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wurde am 8.08.2025 beim Landkreis Elbe-Elster, Amt für Kommunalaufsicht, angezeigt.

Bekanntmachung und Hinweis auf Einsichtnahme in die Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Schönewalde für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Jeder kann gemäß § 69 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]) geändert durch Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 8]), Einsicht in die Haushaltssatzung nehmen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschließlich Anlagen liegen während den Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann bei der Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde vom 17.11.2025 bis 28.11.2025 aus.

Schönewalde, den 30.10.2025

Michael Stawski
Bürgermeister