Quelle: http://www.geobasis-bb.de (ohne Maßstab)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde, in der Fassung August 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 191, 273, 275, 276, Teil aus 189, Teil aus 271 und Teil aus 187 der Flur 1 sowie das Flurstück 318 der Flur 7 in der Gemarkung Schönewalde (s. Übersichtsplan).
Die Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 01.11.2022 – 01.12.2022 im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 27.02.2023 – 17.03.2023 sowie in der Zeit vom 02.05.2023 – 16.05.2023 öffentlich aus.
Nach der öffentlichen Auslegung wurden im Wesentlichen die Festsetzungen eines eingeschränkten Gewerbegebietes sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Folgen von Blendwirkungen ergänzt bzw. geändert. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 4 Entwurf, Fassung Oktober 2024, dar.
Die Unterlagen zum 4. Entwurf, sowie die der Stadt vorliegenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen, werden in der Zeit
vom 19.11.2024 bis einschließlich 10.12.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde, (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienststunden des Bauamtes
| Montag | von 7:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr |
| Mittwoch | von 7:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | von 7:00 – 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362 743332 eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
| Gutachten: | ||
| • | Artenschutzfachbeitrag – Dr. U. Zuppke (07/2021) | |
| ||
| Umweltbericht: | ||
| mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter: | ||
| • | Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes | |
| • | Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Auswirkungen auf mögliche Grundwasserverschmutzungen | |
| • | Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungsmaßnahmen | |
| • | Mensch – Lärm und Blendwirkungen | |
| • | Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens | |
| • | Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen | |
| • | Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit | |
| • | Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit | |
| • | Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern | |
| ||
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu: | ||
| • | Landkreis Elbe-Elster vom 07.01.2021, 28.06.2022, 04.11.2022, 24.02.2023 und 11.05.2023 | |
| o | zur Landschaftsrahmenplanung |
| o | zu Blendwirkungen |
| o | zu Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen |
| o | zum Immissionsschutz |
| • | Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 15.06.2022 und 21.06.2022 | |
| o | Hinweise zur Ersatzmaßnahme |
| • | Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) vom 08.11.2022 und 08.05.2023 | |
| o | Hinweise zum Gewerbelärm |
Hinweise:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen zum genannten 4. Entwurf schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an bauamt@schoenewalde.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan
Schönewalde, den 29.10.2024