Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 12 vom 15.11.2024 bekannt zu machen, dass der 4. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 19.11.2024 bis 10.12.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zudem sind die Unterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen.
Schönewalde, den 29.10.2024