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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" der Stadt Schönewalde.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 26.11.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" (Stand 30.10.2025) beschlossen, die dazugehörige Begründung sowie Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Stolzenhain südöstlich der Ortslage Stolzenhain. Es weist eine Größe von 13,3 Hektar auf und bestimmt sich wie folgt:

Gemarkung Stolzenhain, Flur 2, Flurstücke 224, 225 und 226 (alle vollständig) sowie 222, 223 und 384 (alle teilweise)

Gemarkung Stolzenhain, Flur 3, Flurstücke 11, 13, 14 und 16 (alle teilweise),

Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung ist über eine bestehende Zufahrt von der nördlich angrenzenden Landesstraße L 72 vorgesehen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" der Stadt Schönewalde (Stand 30.10.2025) einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Stand 30.10.2025) und einem Blendgutachten (Stand 02.12.2024) ist in der Zeit

vom 05.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem Link http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie im Zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb einsehbar.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieser Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an planung@schoenewalde.deübermittelt werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain“ unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

1.

Im Umweltbericht als Teil der Begründung wird folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

1.1

Schutzgebiete

Das Plangebiet liegt nicht im Bereich eines Schutzgebietes.

Beeinträchtigungen sind auszuschließen.

1.2

Schutzgut Biotope und Vegetation

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen der Plangebietsfläche (gesetzlich geschützte Biotope sind nicht vorhanden, und relevante Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL sind nicht nachgewiesen).

Baubedingte Beeinträchtigungen werden durch Beschränkungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert.

Erhebliche anlagenbedingte Auswirkungen durch Verschattung sowie konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sowie ein flächiger Biotopverlust sind nicht zu erwarten.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Insgesamt sind Beeinträchtigungen des Schutzgutes nicht zu erwarten; Durch die Umwandlung der Fläche in extensives Grünland wird sie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere aufgewertet.

1.3

Schutzgut Fauna

Bestandsbeschreibung der betroffenen und zu prüfenden Arten und Artengruppen (Brutvögel, Horste, Reptilien, Amphibien und Großsäuger).

Baubedingte Beeinträchtigungen durch temporäre Flächeninanspruchnahme sowie akustische und optische Emissionen sind zu erwarten, tragen aber nur temporären Charakter und werden durch Festsetzung von Schutzmaßnahmen minimiert. Andauerndes Meideverhalten von Mittel- und Kleinsäugern ist nicht zu erwarten.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind zu erwarten, werden jedoch durch die vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen minimiert.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen nur temporär und in geringem Ausmaß zu erwarten.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch Nutzungsextensivierung.

1.4

Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung (Die ökologische Leistungsfähigkeit der Bodenfunktion wird als „gestuft eingeschränkt“ bewertet. Die Böden sind stark anthropogen überformt, durch langjährige ackerbauliche Nutzung mit Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vorbelastet, und eignen sich nur eingeschränkt als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen).

Baubedingte Beeinträchtigungen sind zu erwarten, werden aber als gering bewertet.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Versiegelung, Verschattung sowie konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sind zu erwarten, werden aber als nicht erheblich eingeschätzt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.

1.5

Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung (Das Grundwasser ist durch Schadstoffeintrag durch intensive landwirtschaftliche Nutzung belastet. Oberflächenwasserkörper sind nicht tangiert).

Baubedingte Beeinträchtigungen können durch entsprechende Schutzmaßnahmen vermieden werden.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Versiegelung und konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sind zu erwarten, werden aber als unerheblich eingeschätzt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen können bei sachgerechter Betriebs- und Wartungspraxis ausgeschlossen werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

1.6

Schutzgut Fläche

Die gesamte Fläche ist intensiv ackerbaulich genutzt. Forste, Feldgehölze und Hecken befinden sich nicht im Plangebiet.

Baubedingte Beeinträchtigungen sind zu erwarten, werden wegen ihres temporären Charakters jedoch als unerheblich eingestuft.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.

1.7

Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung (Die lufthygienische Situation wird als gering belastet eingestuft).

Mit der Errichtung der geplanten PV-Anlage können geringfügige Veränderungen des Mikroklimas bzw. lokale Temperaturänderungen einhergehen.

Baubedingte Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Fahrzeugen und Baumaschinen sowie Staubentwicklung bei Erdarbeiten sind gegeben, werden aber nicht als erheblich eingeschätzt.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch mikroklimatische Veränderungen sind zu erwarten, werden aber als unerheblich eingeschätzt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.

1.8

Schutzgut Landschaft

Bestandsbeschreibung (Aufgrund anthropogener Überformung und monotoner Ausstattung wird der landschaftsästhetische Wert des Plangebietes als gering bis mäßig eingestuft. Das Umfeld wird als wenig erlebnisreich bewertet).

Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind gegeben, werden aber durch Gehölzpflanzungen an der flankierend verlaufenden Landesstraße vermindert. In mehrere Richtungen besteht eine Sichtverschattung durch angrenzende Forstflächen und Gehölzreihen.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft sind nicht zu erwarten.

1.9

Schutzgut Mensch

Bestandsbeschreibung (derzeit keine Einwirkungen; Der Wert des Gebietes im Hinblick auf eine Erholungsnutzung wird als sehr gering eingeschätzt).

Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt.

Anlagenbedingte optische Beeinträchtigungen werden durch Eingrünung der Anlage bzw. gegebene Sichtverschattung eliminiert. Reflektionen wirken nicht auf Wohngebäude.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Geräuschemissionen, v.a. temporär im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten, sind zu erwarten, werden aber aufgrund der Entfernung zu bewohnten Objekten als unerheblich eingestuft. Elektrische und magnetische Strahlung sind nur in unmittelbarer Nähe der emittierenden Anlagenteile meßbar und werden ebenfalls als unerheblich eingestuft.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.

1.10

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandsbeschreibung (im Bereich der geplanten PV-Anlage sind keine Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler vorhanden).

Eine optische Beeinträchtigung von sichtbaren Denkmälern ist nicht gegeben.

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur-/Sachgüter sind nicht zu erwarten.

1.11

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind zu erwarten, werden aber als nicht erheblich eingeschätzt.

Schönewalde, den 27.11.2025

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde