Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 12 vom 12.12.2025 bekannt zu machen, dass der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Solarpark Stolzenhain“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 05.01.2026 – 13.02.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.deoder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb zugänglich gemacht wird.
Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen.
Schönewalde, den 27.11.2025