Sehr geehrte Eltern,
für alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Besuch der Grundschule am 01. August 2026.
Alle Sorgeberechtigten sind verpflichtet, die Anmeldung gemeinsam mit ihrem schulpflichtig werdenden Kind bei der zuständigen Grundschule vorzunehmen. Zur Anmeldung sind eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch mitzubringen sowie die Teilnahmebestätigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet und somit von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Die Anmeldung für den Schulbezirk der öffentlichen Grundschule „Otto Nagel“, Pesta-lozzistr. 6, 04916 Schönewalde der amtsfreien Stadt Schönewalde mit den Ortsteilen Schöne-walde, Bernsdorf, Grassau, Dubro, Jeßnigk, Wildenau, Knippelsdorf, Wiepersdorf, Ahlsdorf, Brandis, Stolzenhain sowie den Gemeindeteilen Freywalde, Grauwinkel, Schmielsdorf, Hohenkuhnsdorf, Horst und Hartmannsdorf hat bis 27.02.2026 an der Grundschule „Otto Nagel“ Schönewalde zu erfolgen (Pflichtschule).
Die Anmeldung in der Schule erfolgt
am Mittwoch, 11.02.2026, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
am Donnerstag, 12.02.2026, in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr.
Die Terminvergabe erfolgt online!
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2020 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten zum 01. August 2026 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese vorzeitige Schulauf-nahme ist bei der Schulleiterin zu beantragen, die auch über die Aufnahme entscheidet. Die näheren Einzelheiten können mit der Schulleiterin besprochen werden.
Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Untersuchungstermine und -ort werden durch die Sorgeberechtigten online gebucht. Die Aushänge befinden sich in den Kindertagesstätten.
Anträge auf Zurückstellung und Pflichtschulwechsel können bis zum 27.02.2026 bei der Schulleiterin gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen