Sehr geehrte Eltern,
für alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Besuch der Grundschule am 01. August 2024.
Alle Sorgeberechtigten sind verpflichtet, die Anmeldung gemeinsam mit ihrem schulpflichtig werdenden Kind bei der zuständigen Grundschule vorzunehmen. Zur Anmeldung sind eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch mitzubringen sowie die Teilnahmebestätigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet und somit von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Die Anmeldung für den Schulbezirk der öffentlichen Grundschule „Otto Nagel“, Pestalozzistr. 6, 04916 Schönewalde der amtsfreien Stadt Schönewalde mit den Ortsteilen Schönewalde, Bernsdorf, Grassau, Dubro, Jeßnigk, Wildenau, Knippelsdorf, Wiepersdorf, Ahlsdorf, Brandis, Stolzenhain sowie den Gemeindeteilen Freywalde, Grauwinkel, Schmielsdorf, Hohenkuhnsdorf, Horst und Hartmannsdorf hat bis 29.02.2024 an der Grundschule „Otto Nagel“ Schönewalde zu erfolgen (Pflichtschule).
Die Anmeldung in der Schule erfolgt am Mittwoch, 21.02.2024, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Donnerstag, 22.02.2024, in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr. Gesonderte Einladungen werden den Eltern noch zugesandt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminabsprache für die Anmeldung in der Schule. Die Terminvereinbarung können Sie vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.01.2024 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule (035362 360) vornehmen.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2018 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten zum 01. August 2024 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleiterin zu beantragen, die auch über die Aufnahme entscheidet. Die näheren Einzelheiten können mit der Schulleiterin besprochen werden.
Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Untersuchungstermine und -ort werden den Sorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.
Anträge auf Zurückstellung und Pflichtschulwechsel können bis zum 29.02.2024 bei der Schulleiterin gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen