Stadt Schönewalde
- Der Bürgermeister -
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 13 vom 15.12.2023 die beschlossene Satzung vom 26.07.2023 des Bebauungsplans „Errichtung einer Solaranlage Deponie Schönewalde“ in der Stadt Schönewalde bekannt zu machen.
Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen.
Schönewalde, den 23.11.2023