Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 13 vom 13.12.2024 der Beschluss der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde bekannt zu machen und elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem können die Unterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Schönewalde, den 25.11.2024