Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“ Nr. 2 vom 17.02.2023 bekannt zu machen, dass der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 27.02.2023 – 17.03.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten eingesehen werden kann.
Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen.
Schönewalde, den 31.01.2023