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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde, in der Fassung August 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 191, 273, 275, 276, Teil aus 189, Teil aus 271 und Teil aus 187 der Flur 1 sowie das Flurstück 318 der Flur 7 in der Gemarkung Schönewalde (s. Übersichtsplan).

Die Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 01.11.2022 – 01.12.2022 im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Dieser Entwurf wurde hinsichtlich der Kompensationsmaßnahme zum Artenschutz innerhalb des Plangebietes SOSolar ergänzt. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im SOSolar sowie Festsetzungen zur Bauweise wurden geändert. Zum Immissionsschutz wurden Vermeidungsmaßnahmen ergänzt und Hinweise gegeben. Die Begründung und der Umweltbericht wurden fortgeschrieben.

Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und Umweltbericht stellen den 2. Entwurf, Fassung Dezember 2022, dar.

Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 27.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023

im Bauamt (Zimmer 305) der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienststunden des Bauamtes

Montag

7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag

7.30 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch

7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag

7.30 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

7.30 – 12.00 Uhr

bzw. nach Terminvereinbarung unter 035362 743332 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf eine telefonische Anmeldung wird aufgrund der aktuellen Situation hingewiesen. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt.

Des Weiteren können während der Auslegungsfrist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zuvor genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Im Falle einer Corona-bedingten Schließung der Auslegungsstelle wird die öffentliche Bekanntmachung der Planunterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungs- verfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet erfolgen.

Hinweise:

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen zum genannten 2. Entwurf schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an bauamt@schoenewalde.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:

Gutachten:

  • Artenschutzfachbeitrag – Dr. U. Zuppke (07/2021)

Umweltbericht:

mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:

  • Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
  • Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Auswirkungen auf mögliche Grundwasserverschmutzungen
  • Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungsmaßnahmen
  • Mensch – Lärm und Blendwirkungen
  • Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
  • Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen
  • Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit
  • Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:

• Landkreis Elbe-Elster vom 07.01.2021, 28.06.2022 und 04.11.2022

o zur Landschaftsrahmenplanung

o zu Blendwirkungen

o zu Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen

o zum Immissionsschutz

• Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 15.06.2022 und 21.06.2022

o Hinweise zur Ersatzmaßnahme

Übersichtsplan

Quelle: http://www.geobasis-bb.de (ohne Maßstab)

Schönewalde, den 31.01.2023

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde