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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" in der Gemarkung Stolzenhain

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 29.01.2025 beschlossen, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Stolzenhain zu ändern. Die ASG EnergiePark Stolzenhain GmbH & Co. KG, Elsdorfer Weg 3a, 06366 Köthen, als Vorhabenträger hatte dies zuvor beantragt.

Die Erweiterungsfläche befindet sich westlich des bisherigen Plangebietes und ist landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet der Erweiterung mit einer Größe von ca. 5,2 Hektar liegt in der Gemarkung Stolzenhain, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 384 (vollständig) sowie 222 (teilweise)

Die entfallende Plangebietsfläche befindet sich im Süden des bisherigen Plangebietes und ist ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Sie weist eine Größe von ca. 2,1 Hektar auf, liegt in der Gemarkung Stolzenhain, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 11, 13, 14 sowie 16 (alle teilweise).

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" einschließlich der Erweiterungsfläche und abzüglich der entfallenden Fläche befindet sich in der Gemarkung Stolzenhain und bestimmt sich wie folgt (ohne Erschließung):

Flur 2: Flurstücke 224, 225, 226 und 384 (alle vollständig) sowie 222 und 223 (alle teilweise);

Flur 3: Flurstücke 11, 13, 14 und 16 (alle teilweise).

Es wird begrenzt

im Norden durch ein Waldstück auf den Flurstücken 222 und 223 sowie die Flurstücke 219/2 und 385 (beide Gemarkung Stolzenhain, Flur 2);

Im Osten durch das Flurstück 18 (Gemarkung Stolzenhain Flur 3);

Im Süden durch eine Linie, die dem Verlauf einer unterirdischen Hochspannungstrasse in einem nordwestlich liegenden Abstand von 5,00 m folgt und die Flurstücke 10 (Gemarkung Stolzenhain, Flur 3) sowie 132 (Gemarkung Stolzenhain, Flur 2);

Im Westen durch die Flurstücke 141 und 143 (Gemarkung Stolzenhain, Flur 2).

Das Plangebiet des ursprünglichen Planes bildet zusammen mit der Erweiterungsfläche und nach Abzug der entfallenden Fläche das für die weitere Bauleitplanung maßgebliche Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain". Seine Größe ändert sich von ca. 10,5 auf ca. 13,5 Hektar.

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südöstlich der Ortslage Stolenhain für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik" festzusetzen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 29.01.2025 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Stolzenhain ortsüblich bekannt gemacht.

Schönewalde, den 04.02.2025

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde