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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ahlsdorf" der Stadt Schönewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Ahlsdorf" in der Fassung vom 30.09.2024, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie textlichen Festsetzungen, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Zugleich wurde die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 30.09.2024 gebilligt.

Mit Datum vom 04.12.2024 hat der Landkreis Elbe-Elster als höhere Verwaltungsbehörde unter dem Aktenzeichen 63-01860-24-53 die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ahlsdorf" mit einer Maßgabe genehmigt. Die Erfüllung dieser Maßgabe wurde mit Schreiben des Landkreises Elbe-Elster vom 14.01.2025 bestätigt.

Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ahlsdorf" wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht und tritt dadurch in Kraft.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Ahlsdorf und liegt nordwestlich der Ortslage Ahlsdorf. Es weist eine Größe von 60,0 Hektar auf. Zum Plangebiet gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Ahlsdorf, Flur 1: 16, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 117, 141/1, 142, 143, 144, 145, 175, 210, 211, 239, 240, 241, 242, 244, 245, 246, 247, 248 (alle vollständig) sowie 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 42, 43, 47, 60, 61, 62, 72, 73, 108, 109, 111, 121, 126, 128, 133, 140, 146, 186, 190, 192, 194, 196, 198, 200, 202, 204, 206, 208, 238, 243, 249 (alle teilweise). Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Kreisstraße 6251 gesichert.

Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ahlsdorf", bestehend aus Planzeichnung und Begründung (beide mit Stand 30.09.2024), sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Aufhebungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem Link http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie im Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden

Zusätzlich können Satzung und zusammenfassende Erklärung von jedermann im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde während der folgenden Dienststunden:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden

Hingewiesen wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung beim Entschädigungspflichtigen schriftlich zu beantragen ist, sowie des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn dessen Fälligkeit nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, herbeigeführt wird.

Hingewiesen wird zudem auf die Vorschriften des § 215 BauGB, nach denen eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönewalde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

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Stadt Schönewalde, den 23.01.2025

Bürgermeister der Stadt Schönewalde