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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungsanordnung der Anordnung der Bekanntmachung

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde als Ersatzbekanntmachung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01.Dezember 2000 GVBl. II/00, (Nr. 24), S. 435, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.Juni 2024 GVBI. II/24, (Nr. 43).

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde i.S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet. Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mit- teilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 2 vom 21.02.2025, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann während der folgenden Dienststunden:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.

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Stadt Schönewalde, den 23.01.2025

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde