Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde i.S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet. Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mit- teilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 2 vom 21.02.2025, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann während der folgenden Dienststunden:
| Montag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.00 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
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Stadt Schönewalde, den 23.01.2025