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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungsanordnung des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde

Die vorstehende Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 2 vom 20.02.2026, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann während der folgenden Dienststunden:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.

Schönewalde, den 04.02.2026

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde