Die vorstehende Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 2 vom 20.02.2026, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann während der folgenden Dienststunden:
| Montag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.00 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
Schönewalde, den 04.02.2026