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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 "Solarpark Grauwinkel" in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 28.01.2026 beschlossen, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Solarpark Grauwinkel“ zur Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Grauwinkel zu ändern. Die ASG EnergiePark Grauwinkel GmbH & Co. KG, Elsdorfer Weg 3a, 06366 Köthen, als Vorhabenträger hatte dies zuvor beantragt.

Entfallen sollen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schönewalde, Flur 12, Flurstücke 65, 71, 72, 73 (alle vollständig) sowie 61, 64, 66, 70, 74, 75, 76, 77, 78 und 79 (alle teilweise).

Es verbleibt das folgende Flurstück: Gemarkung Schönewalde, Flur 12, Flurstück 63 (vollständig).

In die Plangebietsfläche werden die folgenden Flurstücke mit aufgenommen, die ausschließlich der Erschließung dienen: Gemarkung Schönewalde, Flur 11, Flurstück 16 (teilweise) sowie Gemarkung Schönewalde, Flur 12, Flurstück 25 (teilweise).

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 "Solarpark Grauwinkel" nach der Flächenänderung befindet sich in der Gemarkung Schönewalde und umfasst die folgenden Flurstücke: Flur 11, Flurstück 16 (teilweise) sowie Flur 12, Flurstück 63 (vollständig) und 25 (teilweise). Die Größe beträgt 11,8 Hektar, davon 10,5 Hektar für das eigentliche Baugrundstück sowie 1,3 Hektar für die Erschließung.

Die Fläche des eigentlichen Baufeldes wird begrenzt

im Norden durch das Flurstück 25 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12);

Im Osten durch das Flurstück 64 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12);

Im Süden durch die Flurstücke 64 und 75 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12);

Im Westen durch das Flurstück 76 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12).

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche westlich der Ortslage Grauwinkel für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als "Sondergebiet Photovoltaik" festzusetzen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 28.01.2026 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Schönewalde ortsüblich bekannt gemacht.

Schönewalde, den 04.02.2026

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde