Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 "Solarpark Grauwinkel" in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde
Nächster Artikel: Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46.1 "Solarpark Grauwinkel Süd/West" in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde
Bekanntmachungsanordnung zur Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Solarpark Grauwinkel“ in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der gültigen Fassung und in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Solarpark Grauwinkel“ in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde ist auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de und auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen. Gleichzeitig ist die Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“ zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 2 vom 20.02.2026 bekannt zu machen.
Schönewalde, den 04.02.2026
Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönwalde