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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46.1 "Solarpark Grauwinkel Süd/West" in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 28.01.2026 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Grauwinkel aufzustellen. Die ASG EnergiePark Grauwinkel 2 GmbH & Co. KG, Elsdorfer Weg 3a, 06366 Köthen, als Vorhabenträger hatte dies zuvor beantragt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 17,3 Hektar (davon 1,6 Hektar für die Erschließung) liegt in der Gemarkung Schönewalde, Fluren 11 und 12, und bestimmt sich wie folgt:

Gemarkung Schönewalde, Flur 11, Flurstück 16 (teilweise);

Gemarkung Schönewalde, Flur 12, Flurstücke 65, 66, 71, 72, 73, 74 und 76 (alle vollständig) sowie 25, 61, 64, 70, 75, 77, 78 und 79 (alle teilweise).

Das Plangebiet (ohne Erschließung) wird begrenzt

im Norden durch die Flurstücke 25 und 63 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12);

Im Westen und Süden durch die Flurstücke 63 und 67 sowie zwei Waldstücke auf den Flurstücken 64, 68 und 69 bzw. 77, 78, 79, 80 und 81 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12);

Im Osten durch eine Gehölzreihe auf den Flurstücken 61 und 64 (Gemarkung Schönewalde, Flur 12).

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche westlich der Ortslage Grauwinkel für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als "Sondergebiet Photovoltaik" festzusetzen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 28.01.2026 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Grauwinkel ortsüblich bekannt gemacht.

Schönewalde, den 04.02.2026

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde